Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Verbraucherzentrale mahnt Möbelhaus Höffner ab

Stand:
Die Verbraucherzentrale Thüringen hat den Betreiber der Internetseite des Möbelhändlers Höffner abgemahnt. Grund ist die nach Ansicht der Verbraucherschützer irreführende Werbung mit einem „lebenslangen Kundendienst”.
Ein Verkäufer in einem Möbelgeschäft spricht mit einer Kundin.
Off

„Bei Höffner haben Sie Anspruch auf einen lebenslangen Kundendienst.” Mit diesen Worten wirbt das Möbelhaus auf seiner Internetseite. Das Versprechen des Unternehmens: „Nach kurzer Schadensanalyse machen wir lhnen ein faires Angebot und beheben den Schaden unkompliziert.” 

Eine ganz andere Erfahrung machte eine Kundin der Erfurter Höffner-Filiale. Nach einem Defekt an ihrer dort gekauften Küche schrieb sie das Unternehmen an und bat, ihr den Kontakt zum Reparatur-Service zu vermitteln. Die Firma Höffner bot ihr daraufhin an, einen Monteur zur Überprüfung vorbeizuschicken - gegen eine Gebühr von 60 Euro. An der Küche selbst, so die Aussage des Kundendienstes, dürfte der Möbelhändler „aus versicherungstechnischen Gründen” nichts machen.

Irreführendes Sericeversprechen

„Dass der Kostenvoranschlag durch den Kundendienst im vorliegenden Fall nur kostenpflichtig erfolgt, ist der Werbeaussage des Möbelhändlers nicht zu entnehmen. Das Serviceversprechen ist deshalb nach unserer Ansicht irreführend”, sagt Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Thüringen. 

Auch der Gesetzgeber gehe vom Grundsatz aus, dass Kostenvoranschläge im Zweifel nicht zu vergüten seien, erklärt Weinsheimer mit Blick auf Paragraph 632 Absatz 3 BGB.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Service des lebenslangen Kundendienstes nutzen wollen, können deshalb davon ausgehen, dass sie zunächst die Kosten der Instandsetzung erfahren. Auf Grundlage dieses Angebotes können sie dann entscheiden, ob sie die Reparaturkosten aufwenden wollen oder nicht. Dass dem nicht so ist, geht aus dem Wortlaut des Serviceversprechens aber nicht hervor”, so der Jurist. Der wahre Inhalt der angebotenen Dienstleistung werde damit nach Ansicht der Verbraucherschützer verschleiert.

Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert Höffner zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Das Unternehmen solle künftig nicht mehr mit einem lebenslangen Kundenservice werben, ohne darauf hinzuweisen, dass das Aufsuchen von Verbraucher:innen und die beworbene Schadensanalyse kostenpflichtig sind. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, behalten sich die Verbraucherschützer den Klageweg vor. Konkreter Adressat der Abmahnung ist die Höffner Online GmbH & Co. KG als Betreiberin der Internetseite des Möbelhauses. 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.