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Hilfe bei Werbe-Anrufen

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Informationen in Leichter Sprache
Foto einer Frau, die mit dem Handy telefoniert und wütend aussieht. Links am Rand befindet sich das Leichte-Sprache-Logo.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,

dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.

Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.


 

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen: Ungewollte Werbeanrufe - was tun gegen Telefon-Werbung

Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Hier erklären wir: Das können Sie gegen die Werbe-Anrufe machen.


Grafik: Ein rotes Stopschild

Hilfe bei Werbe-Anrufen

Haben Sie einen Werbe-Anruf von einer Firma bekommen?
Das dürfen die Firmen nicht.
Werbe-Anrufe ohne vorherige Einwilligung sind verboten.
Das steht auch im Gesetz.

Einwilligung bedeutet: 
Sie haben vor dem Anruf gesagt: 
Ja, ich erlaube einen Werbe-Anruf.

Grafik: Eine Frau sitz am Schreibtisch und telefoniert

Aber oft ist es so: 
Viele Menschen bekommen immer noch Werbe-Anrufe.
Manchmal klickt man im Internet auf einen Link.
Und dann bekommt man einen Werbe-Anruf. 
Das will man aber nicht.
Das passiert oft.
Das passiert sehr schnell.

Grafik: Frau in einem roten Warndreieck zeigt mit dem Finger warnend nach oben

Das Wichtigste in Kürze

  • Firmen können für die Werbe-Anrufe bestraft werden.

Zum Beispiel mit einer Geld-Strafe.
Wenn Sie einen Werbe-Anruf bekommen: 
Melden Sie diesen Werbe-Anruf bei der Behörde .
Die Behörde heißt: Bundes-netz-agentur.

  • Sprechen Sie am Besten nicht mit dem Anrufer 
    von Werbe-Anrufen.
  • Sie können sich wehren, 
    wenn es Probleme nach einem Werbe-Anruf gibt.

Zum Beispiel:
Haben Sie einen Vertrag bei einem Werbe-Anruf abgeschlossen?
Dann können Sie im Normalfall 14 Tage danach den Vertrag noch kündigen

Grafik: Ein graues Tasten-Telefon

Das ist das Problem mit den Werbe-Anrufen

Viele Menschen bekommen Anrufe von Firmen.
Zum Beispiel von

  • Banken
  • Versicherungen
  • Energie-Versorgern

Die Firmen wollen 

  • etwas verkaufen.
  • Werbung für ihre Produkte machen. 
  • Ihre Daten haben.
Grafik: Ein PC, auf dem Bildschirm ist ein Brief und ein E-Mail-Zeichen abgebildet

Daten sind zum Beispiel: 
Post-Adresse oder E-Mail-Adresse

Graik: Ein formaler Brief mit Adreesfeld, Betreffzeile, Textfeld und Unterschrift

Manchmal ist es nach den Anrufen auch so: 
Die Firmen schicken eine Rechnung.
Oder die Firmen buchen Geld von Ihrem Konto ab.

Grafik: Ein dickes Buch, auf dem vorne ein großes Pragrafen-Zeichen abgebildet ist. In dem Buch stehen Gesetze.

Sind die Verträge am Telefon gültig?

Sind Werbe-Anrufe sind nicht erlaubt.
Ausnahme: Sie haben dazu Ja gesagt.
Aber: Verträge können auch am Telefon abgeschlossen werden.

Die Verträge am Telefon sind aber oft nicht gültig.

Vielleicht ist es so:
Sie haben durch einen Werbe-Anruf einen Vertrag abgeschlossen.
Aber das wollten Sie gar nicht.
Dann können Sie den Vertrag manchmal rückgängig machen.

Grafik: Ein graues Tasten-Telefon

Wann ist ein Vertrag am Telefon gültig?

Manche Verträge kann man nicht allein am Telefon machen.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Aber dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei Strom und Gas-Bestellungen ist es so:
Der Vertrag ist nur gültig, 
wenn nach dem Telefonat noch eine Bestätigung kommt.
Die Bestätigung muss schriftlich sein.
Zum Beispiel: 

  • Brief 
  • E-Mail
  • SMS
  • Fax
Grafik: Ein PC, auf dem Bildschirm sind ein Brief und ein E-Mail-Zeichen abgebildet
Grafik: Ein Papierdokument mit der Überschrift: Vertrag und zwei Unterschriften, die den Vertrag unterzeichnet haben

Was muss ich bei Tele-Kommunikation beachten?

Bei Verträgen im Bereich Tele-Kommunikation ist es so:
Telekommunikation ist zum Beispiel 

  • Handy
  • Internet
  • Festnetz-Telefon
Grafik: Ein Weltkugel, drum herum drei PCs, die zusammen ein Netzwerk bilden

Der Vertrag ist erst gültig, 
wenn Sie eine schriftliche Zusammenfassung bekommen haben. Und wenn Sie zu dieser Zusammenfassung Ja gesagt haben.

  • Gewinnspiele

Damit ein Vertrag bei Gewinnspielen gültig ist, 
muss dieser Vertrag schriftlich sein.
Das heißt: Ein Vertrag nur über das Telefon ist nicht gültig.

  • Verträge bei anderen Firmen

Viele Verträge von anderen Firmen über das Telefon sind nicht gültig.

Das liegt zum Beispiel daran:
Bestimmte Informationen sind nicht bekannt.
Zum Beispiel:

  • Genaue Kosten
  • Laufzeit von dem Vertrag
  • Name von der Firma

Diese Informationen sind aber wichtig für einen Vertrag.
Sonst ist der Vertrag nicht gültig.


Grafik: Eine Frau stellt eine Frage

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag?
Oder: Sie wissen nicht, ob der Vertrag gültig ist?
Dann fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach.
Auf der Internet-Seite von der Verbraucherzentrale finden Sie die Adresse und Telefon-Nummer von den Fach-Leuten: 
Beratung bei den Verbraucherzentralen | Verbraucherzentrale.de

Die Informationen auf der Seite sind nicht in Leichter Sprache geschrieben.


Grafik: Ein rotes Stopschild

Verträge widerrufen

Vielleicht ist es so:
Sie haben Unterlagen von einer Firma bekommen.
Die Firma sagt: Sie haben jetzt einen Vertrag von uns.
Oder die Firma schickt eine Rechnung.
Sie aber wollten gar keinen Vertrag mit der Firma.
Dann können Sie dem Vertrag widerrufen.

Widerrufen heißt: Von etwas zurücktreten.

Grafik: Eine Frau streckt ihren linken Aerm abwehrend nach vorne aus

Im Normalfall ist es so: 
Verträge durch Werbe-Anrufe können widerrufen werden.
Oft ist es so: 
Unseriöse Firmen können nicht beweisen,
dass Sie ihnen alle Informationen gegeben haben.

Grafik: Ein Dokument, auf dem Regeln geschrieben sind

Zum Beispiel zum Widerruf.
Die Informationen sind aber wichtig, 
um einen Vertrag abzuschließen.

Das bedeutet: Oft ist der Vertrag gar nicht gültig.
Widerrufen Sie den Vertrag trotzdem.
Dafür gibt es aber bestimmte Regeln.
Zum Beispiel: 
Der Kunde hat 14 Tage Zeit von dem Vertrag zurückzutreten.
Die 14 Tage zählen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Zum Beispiel: Bei Verträgen ab dem Tag,
wo der Vertrag geschlossen worden ist.
Bei dem Kauf von Waren ab dem Tag an dem die Ware bei ihnen ist.  
 

Grafik: Ein Mann erhebt den rechten Zeigefinger mahnend in die Höhe

So geht der Widerruf

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen möchten,
müssen Sie das schriftlich machen.

Das können Sie mit einem Muster-Brief machen.
Diesen Muster-Brief muss Ihnen der Vertragspartner geben.
Es reicht nicht, nur die Ware zurückzuschicken.

Am besten ist es:

  • Sie schicken den Brief als Einschreiben.

Dann können Sie beweisen, 
dass Sie den Muster-Brief verschickt haben.

Wenn Sie den Widerruf machen: 

  • Sagen Sie gleichzeitig auch Nein zur Daten-Nutzung.

Dabei geht es darum: Die Firmen wollen Ihre Daten.
Zum Beispiel Ihre Telefon-Nummer.
Die Telefon-Nummer wird dann vielleicht für Werbung genutzt.
Das ist nicht gut.

Sie haben eine falsche Rechnung erhalten?

Vielleicht ist es so. 
Sie haben eine Rechnung von einer Firma bekommen.
Darauf steht: Sie sollen etwas bezahlen.
Aber: Sie haben die Sachen gar nicht bestellt oder den Vertrag dazu nicht gewollt.
Dann können Sie Widerruf einlegen.



Grafik: Ein rotes Stop-Zeichen

Das geht mit Hilfe von den Muster-Briefen von der Verbraucherzentrale.
Diese Muster-Briefe finden Sie auf der Internet-Seite von der 
Verbraucherzentrale: 

Musterbrief Ungewollte Werbe-Anrufe

Musterbrief ungewollte Teilnahme Gewinnspiel

Musterbrief, wenn sich ein Inkassobüro bei Ihnen meldet


Das können Sie gegen Werbe-Anrufe machen

Meistens ist es so:
Sie können nicht ganz verhindern Werbe-Anrufe zu bekommen.
Zum Beispiel: Weil ihre Telefon-Nummer im Telefon-Buch steht.
Aber Sie können verhindern, 
dass der gleiche Anbieter noch einmal anruft.
Das geht zum Beispiel so: 
Geben Sie Ihre Telefon-Nummer nur ganz selten weiter.
Und nur dann, wenn es wirklich nötig ist.
Je mehr Firmen ihre Telefon-Nummer kennen,
desto mehr Anrufe bekommen Sie.

Grafik: Eiine Frau im roten Warndreieck streckt mahnen den Zeigefinger in die Höhe

Achten Sie auf den Datenschutz.
Datenschutz bedeutet: Firmen passen gut auf ihre Daten auf.

  1. Lassen Sie sich gar nicht erst auf ein Gespräch mit ungewollten Anrufern ein.
  2. Geben Sie Unternehmen nur dann Ihre Telefon-Nummer, 
    wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.
  3. Passen Sie bei jedem neuen Vertrag auf:
    Stehen in dem Vertrag Informationen zum Datenschutz?
    Will die Firma Ihre Daten speichern?
    Sollen Ihre Daten gespeichert werden?

Stimmen Sie diesen Sachen nicht zu.
Sagen Sie Nein zu diesen Sachen.

  • Haben Sie bereits zugestimmt?

Dann können Sie das auch jetzt noch rückgängig machen.
Und Nein dazu sagen.
Das geht mit der Formulierungshilfe von der Verbraucherzentrale.
Die Formulierungshilfe finden Sie auf der Internet-Seite von der Verbraucherzentrale: 

Formulierungshilfe 

Der Inhalt der Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

  • Gewinnspiele 

Oft ist es so: 
Firmen machen Werbung für Gewinnspiele.
Aber oft geht es gar nicht um die Gewinnspiele.
Sondern: Die Firmen wollen die Daten von den Menschen.
Und senden den Menschen dann Werbung.
Deswegen ist das wichtig:
Geben Sie den Firmen nicht Ihre Telefon-Nummer.
Sagen Sie Nein zum Speichern von Ihren Daten.

Dieses Formular von der Verbraucherzentrale kann Ihnen dabei helfen: 

Musterbrief als Formulierungshilfe 

Der Inhalt der Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Grafik: Ein Mann sitzt am Schreibtisch und telefoniert

Was kann ich während des Gesprächs tun?

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie eine unbekannte Person anruft. 
Sie können zum Beispiel diese Sachen machen:

  • Einen Anruf beenden.

Sagen Sie zum Beispiel: 
Ich habe kein Interesse an Ihrem Angebot.
Bitte rufen Sie mich nicht mehr an. 

  • Fragen Sie nach.

Zum Beispiel:
Wenn der Anrufer sagt, er hat einen Vertrag mit ihnen.
Fragen Sie nach Daten, die nur der echte Anbieter haben kann.
So können Sie besser herausfinden: Ist das wirklich ein seriöser Anruf?

  • Finden Sie das Angebot von dem Anrufer interessant?

Dann rufen Sie am besten direkt selbst bei der Hotline von dem Anbieter an.

Dann erfahren Sie: Ist das Angebot echt?
Ist das Angebot seriös?

  • Machen Sie sich Notizen während des Gesprächs. 

Das können Sie während dem Werbe-Anruf machen.
Schreiben Sie sich Informationen zu dem Werbe-Anruf auf.
Zum Beispiel:

  • Datum und Uhrzeit von dem Anruf
  • Name von dem Anrufer
  • Telefon-Nummer von dem Anrufer
  • Nummer des Angerufenen: Unter welcher Nummer wurden Sie angerufen?
  • Mussten Sie Geld für den Anruf bezahlen?
Grafik: Eine Frau im roten Warndreieck erhebt mahnend den Zeigefinger in die Höhe

Wie kann ich einen Verstoß melden?

Die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur 
helfen Ihnen dabei.
Aber: 
Die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur brauchen dafür Informationen.
Deshalb ist das wichtig:
Machen Sie sich Notizen zu dem Werbe-Anruf.
Zum Beispiel: Schreiben Sie die Telefon-Nummer auf.
Diese Informationen können Sie der Verbraucherzentrale geben.

Das geht über diese Internet-Seite 
von der Verbraucherzentrale: Beschwerde

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben. 

Die Verbraucherzentrale schaut dann: 
Wie kann Ihnen geholfen werden.
Sie können die Informationen auch an die Bundesnetzagentur senden.
Das geht über diese Internet-Seite:  Bundesnetzagentur 

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache geschrieben. 

Sie können auch eine E-Mail an die Bundesnetzagentur schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.

Grafik: Logo der reha gGmbH

Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache
hat den Text im Jahr 2024 in Leichte Sprache übersetzt

Dudweilerstraße 72

66 111 Saarbrücken

0 681 93 62 15 05

www.leicht-sprechen.de

Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache



Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.


Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.

Zum Beispiel: Berater.

Weil das leichter zu lesen ist.

Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.


Grafik: Logo des Prüfsigels für Leichte Sprache

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:

© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu

Hinweis: 

Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Hier können Sie mehr darüber lesen.
Die Infos sind in Leichter Sprache.


Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

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