Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen

Stand:
Online einzukaufen ist bequem, die Auswahl gigantisch. Schön, wenn alles mit rechten Dingen zugeht. Doch was tun, wenn’s mal nicht so gut gelaufen ist und die Lieferung der Ware ausbleibt?
Ein Mann telefoniert und macht ein verärgertes Gesicht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich gilt beim Online-Shopping: Misstrauen Sie Angeboten, die günstiger sind als bei der gesamten Konkurrenz.
  • Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die Waren als lieferbar angeben, die sonst überall ausverkauft sind.
  • Fake-Shop-Verdacht besteht immer bei Zwang zur Vorkasse.
  • Sollten Sie auf Betrüger hereingefallen sein, gibt es dennoch Möglichkeiten, Ihr Geld zurück zu rufen.
  • Was genau zu tun ist, hängt von der gewählten Zahlungsmethode ab. Meist müssen Sie schnell reagieren.
On

Seien Sie vorsichtig bei Vorkasse

2023 wurden in Deutschland knapp 84 Milliarden Euro im Online-Warenhandel umgesetzt. Die gute Nachricht: Die meisten Geschäfte, die im Internet abgewickelt werden, sind seriös. Gleichzeitig nimmt die Zahl der jährlich gemeldeten Fake-Shops immer weiter zu. Und auch auf an sich seriösen Plattformen sind Betrüger unterwegs.

Auch bei größter Vorsicht können Sie auch im Internet leicht Opfer krimineller Angriffe werden. Die Masche ist eigentlich immer ähnlich: Beliebte Waren, die bei anderen Anbietern nicht mehr verfügbar sind, werden als "sofort lieferbar" angeboten. Oder die Preise sind etwas günstiger als bei der Masse der anderen Anbieter. Entscheidend ist: Sie werden aufgefordert, in Vorkasse zu gehen. Die Ware selbst kommt nie an.

Längst fallen betrügerische Shops nicht mehr automatisch mit extrem günstigen Angeboten oder Zahlungen ins Ausland auf. Bei einem Hinweis auf einen Fake-Shop ist Ihr bester Schutz:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie Vorkasse leisten sollen.
  • Überprüfen Sie Anbieter und ihre Seriosität durch Eingabe des Firmennamens im Internet.
  • Achten Sie außerdem darauf, ob Sie sich auf der echten Internetseite eines Anbieter befinden oder auf einer gefälschten Kopie.

Wie Sie einen Fake-Shop erkennen, lesen Sie in diesem separaten Beitrag. Auch Phishing ist hier ein Risiko.

Unseriöse Angebote lauern nicht nur in fragwürdigen Online-Shops, sondern auch auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon Marketplace und auf Kleinanzeigenportalen. Gerade auf Verkaufsplattformen tauchen immer mehr Anbieter auf, die zwar tatsächlich die gekauften Produkte versenden – diese entpuppen sich jedoch als Billig-Schrott. Was Sie tun können, wenn sich der Online-Shop dann quer stellt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Wie hole ich mein Geld zurück?

Sollten Sie trotz aller Vorsicht dennoch auf Betrüger hereingefallen sein, müssen Sie Ihr Geld nicht gleich verloren geben. Manchmal können Sie dennoch zumindest einen Teil davon zurückholen. Das hängt davon ab, wie Sie bezahlt haben, ob per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, Bezahldiensten oder Bargeldtransferdienst.

  • Eine Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn Ihre Bank den Auftrag schon durchgeführt hat. Da hilft allenfalls ein schneller Anruf.
  • Am einfachsten ist es, eine Sepa-Lastschrift zurückzuholen. Eine berechtigte oder genehmigte Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Abbuchung rückbuchen lassen. Wurde die Lastschrift gar nicht genehmigt, geht das sogar bis zu 13 Monate nachträglich.
  • Auch Kreditkartenzahlungen können Sie rückgängig machen. Im sogenannten Charge-Back-Verfahren können Zahlungen storniert werden. Es könnte eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Wenden Sie sich an Ihre kartenausgebende Bank.
  • Bei vielen Internet-Bezahldiensten wie z.B. PayPal springt der Käuferschutz ein – zumeist jedoch nur bei Warenverkäufen, nicht aber bei Gewinnspielen. Achten Sie immer auf die Nutzungsbedingungen.
  • Anders bei Zahlung via Bargeldtransferdienst wie Western Union oder Moneygram. Bei diesen Diensten ist ein Rückruf des Geldes solange möglich, bis das Geld in der Filiale vom Empfänger persönlich abgeholt wird. Wenn Sie eine Straftat entdecken, müssen Sie sehr schnell sein: Rufen Sie umgehend die Betrugshotline des Anbieters an!
Darstellung der Webseite des Fakeshop-Finders auf einem Computer-Screen

Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist

Mit dem Fakeshop-Finder können Sie einen kostenlosen URL-Check durchführen, um vor der Bestellung zu erfahren, ob ein unbekannter Online-Shop vielleicht ein Fakeshop sein könnte. Außerdem können Sie herausfinden, wie der Shop von anderen Verbraucher:innen bewertet wird.

Mobiles bezahlen mit dem Smartphone

Mobil bezahlen: Was Sie über NFC-Bezahlkarten und Apps wissen sollten

Für kontaktloses Bezahlen gibt es immer mehr Angebote: Banken rüsten ihre Geldkarten mit NFC aus und für Smartphones bringen die unterschiedlichsten Akteure Apps auf den Markt. Wie die Techniken funktionieren und welche Vor- und Nachteile sie bieten.

Grafische Darstellung der Möglichkeiten sich vor Cybercrime zu schützen

Sicher im Internet - Handy, Tablet und PC schützen

Cybercrime betrifft längst nicht mehr nur eine geringe Anzahl von Menschen. Wie Sie sich vor Datenklau, Viren und unsicheren Netzwerken schützen können, lesen Sie hier. 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.