Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Jena und Suhl. Alle Details finden Sie hier.

BAföG – staatliche Förderung für Studierende

Stand:
Der Staat fördert Studierende aus einkommensschwachen Familien mit einem Studienkredit. Die Höhe der BAföG-Förderung hängt vom Einkommen der Eltern und dem eigenen Vermögen ab.
Student mit positivem BAföG-Bescheid bekommt Geld vom Staat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Können Eltern das Studium nicht oder nur teilweise finanzieren, sollte zuerst geprüft werden, ob eine staatliche Förderung möglich ist.
  • Ob und wie viel BAföG Studierende erhalten, hängt vom Einkommen der Eltern sowie dem Vermögen des Kindes ab.
  • Die Hälfte der gezahlten BAföG-Summe wird als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte muss als zinsloses Darlehen ab 5 Jahren nach Ende der Förderung zurückgezahlt werden.
  • Der maximale Zeitraum für die Tilgung beträgt 20 Jahre. Für Absolvent:innen von Zweitstudien ist die Förderungshöchstdauer des mit BAföG-Darlehen geförderten Erststudiums maßgeblich.
  • Um weiterhin BAföG zu bekommen, fordert der Staat nach dem 4. Semester in dem BAföG-Antrag für das 5. Semester einen Nachweis der Studienleistungen. Erbringen Studierende nicht ausreichend Credit Points, streicht der Staat die Förderung.
  • Während des BAföG-Bezugs können Studierende bis zu 520 Euro monatlich dazuverdienen.
On

Miete, Essen, Kleidung, Bücher, Nahverkehr – das alles kostet Geld. 2016 gaben Studierende im Schnitt 819 Euro im Monat für ihren Lebensunterhalt aus, zeigte die jüngste Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Die nächste Erhebung ist 2023 geplant. Aufgrund der explodierenden Mieten in Großstädten und der derzeitigen Inflation dürften die Ausgaben inzwischen noch höher liegen. Können die Eltern das Studium nicht allein finanzieren, müssen andere Finanzierungsquellen gefunden werden. Der erste Schritt sollte immer die Antragstellung für den staatlichen Studentenkredit beim BAföG-Amt sein.

Wir geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Förderung von Studierenden nach dem BAföG.

BAföG: Der staatliche Studienkredit

Mehr als 8 von 10 Studierenden werden von ihren Eltern gefördert. Der finanzielle Zuschuss lag im Jahr 2020 im Schnitt bei 574 Euro. Das zeigt: Mit dem Elternunterhalt allein ist es in vielen Fällen nicht getan. Die meisten Studierenden müssen zumindest einen Teil ihres Studiums aus anderen Quellen finanzieren. Eine wichtige Säule dafür ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Nach der BAföG-Statistik des Statistischen Bundesamtes erhielten 2019 nur 19 Prozent der Studierenden den staatlichen Studentenkredit. Das ist kein allzu hoher Wert. Vielleicht ließe er sich steigern, wenn die Fördervoraussetzungen für den staatlichen Studienkredit bekannter wären.

Staatliche Förderung – wer hat einen Anspruch auf den Studentenkredit?

Anspruch auf BAföG haben Studierende

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft oder dauerhafter Bleibeperspektive,
  • die zu Beginn des Studiums noch unter 45 Jahre alt sind (für einen Masterstudiengang das 45. Lebensjahr nicht erreicht) und
  • ein förderfähiges Fach studieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch ältere Studierende einen Anspruch auf BAföG.

Um zu klären, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist, gibt es die sogenannte Prüfung im Vorabverfahren (§ 46 Abs. 5 BAföG). Das Amt für Ausbildungsförderung prüft auf Antrag, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein positiver Bescheid sagt aber noch nichts über die Höhe des BAföG aus und ob die Förderung ggf. elternunabhängig erfolgen kann. Hier hilft das zuständige Studentenwerk weiter.

Auswirkungen auf das BAföG: Einkommen und Vermögen

Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, hängt vom

  1. Einkommen der Eltern und
  2. Vermögen und eigenem Einkommen des Studierenden ab.

Haushalte mit einem Durchschnittsverdienst konnten in der Vergangenheit selten mit BAföG rechnen. Das soll sich durch die jüngste BAföG-Reform ändern. Mit der Gesetzesänderung 2022 werden die Einkommens- und Vermögensfreibeträge angehoben. So erhöhen sich die Freibeträge beim Einkommen der Eltern um 20,75 Prozent von 2.000 Euro auf 2.415 Euro, während der Vermögensfreibetrag für bis 29-Jährige von 8.200 Euro auf 15.000 Euro und für Studierende ab 30 Jahren auf 45.000 Euro angehoben wird. Die Berechnung dieser Freibeträge ist kompliziert und hängt unter anderem von der Familienkonstellation ab. Studierende können mit einem Nebenjob bis zu 520 Euro im Monat dazuverdienen (Einkommen unter 6.032 € im Jahr ist anrechnungsfrei).

Eine erste Orientierung gibt zum Beispiel der BAföG-Rechner des Studentenwerks Göttingen. Wer glaubt, einen Anspruch auf BAföG zu haben, sollte in jedem Fall einen Antrag stellen. Für einen ersten Eindruck zu den Einkommensgrenzen lässt sich festhalten, dass ein Kind verheirateter Eltern ohne weitere Geschwister den BAföG Höchstsatz erhält, wenn ein gemeinsames Bruttoeinkommen von 30.000 Euro nicht überschritten wird.

Ab einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 Euro ist eine staatliche Förderung unwahrscheinlich. Bei einem Einkommen zwischen 30.000 und 60.000 sind Abzüge des Studienkredits zu erwarten. Auf dem Infoportal des Familienministeriums bafög.de sind einige konkrete Beispiele aufgeführt, wann es wie viel BAföG gibt.

Studienkredit vom Staat: Wie viel BAföG erhalten Studierende?

Führt das Kind einen eigenen Haushalt, wird der BAföG-Höchstsatz (inklusive 122 Euro Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung) von 934 Euro seit August 2022 im Monat als Unterhalt angesetzt. Lebt das Kind im Haushalt der Eltern, sind bis zu 633 Euro pro Monat möglich.

Der Studentenkredit wird immer für das erste Studienjahr gewährt, dann ist ein neuer Antrag erforderlich. Üblicherweise erstreckt sich die Förderung über die gesamte Regelstudienzeit. Allerdings schließen nur 37 Prozent der Studierenden ihr Studium in der Regelstudienzeit ab. Das bedeutet: Die Mehrheit steht am Ende des Studiums ohne BAföG da und muss die letzten Semester anderweitig finanzieren. Nebenjobs spielen dann eine wichtige Rolle.

Fragen zum BAföG?
Ausführliche Informationen zum BAföG stellt das Deutsche Studentenwerk bereit.

Studienleistung ist Voraussetzung für das BAföG

Gewährt der Staat BAföG für den Studierenden, erwartet er im Gegenzug, dass die Ausbildung ordentlich abgeschlossen wird. In aller Regel verlangt das BAföG-Amt nach dem 4. Semester einen Nachweis der Studienleistungen. Wie viel Credit Points (ECTS-Punkte) bis dahin erbracht sein müssen, legt die jeweilige Studienordnung fest.

Diese Anforderungen lesen sich Studierende am besten schon vor Beginn des Studiums durch, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. In der Regel werden zwischen 80 und 120 ECTS gefordert. Weniger Punkte führen zum Verlust des Studienkredits. Es sei denn, der Studierende hat gute Gründe dafür. Denn manchmal können Studierende nichts für Verzögerungen oder schlechte Studienleistungen.

Verlängerung des Studentenkredits: Wann das BAföG-Amt ein Auge zudrückt 

Damit der Studentenkredit weiterhin gewährt wird, müssen Studierende ihre Leistungen nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Studierende jedoch mehr Zeit für die Leistungsnachweise.

Das ist der Fall,

  • wenn eine Abschlussprüfung erstmalig nicht bestanden wurde (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 4 BAföG),
  • bei Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG),
  • bei schwerwiegenden Gründen (z.B.) Krankheit (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG),
  • bei einem Verschulden der Hochschule (§ 48 Abs. 2 i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG),
  • bei Pflege eines Angehörigen, § 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG,
  • bei Gremientätigkeit § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG.

Die Teilnahme an Wettbewerben, eine außeruniversitäre Bildung oder ein zeitraubender Nebenjob gelten hingegen nicht als Gründe für eine Verlängerung.

Ausweg Studienkredit: Die Anforderungen der KfW

Fließt kein BAföG mehr, wird es für viele Studierende eng. Eine Möglichkeit, aus dieser finanziellen Klemme herauszukommen, sind die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

Nach dem Studium: Wann müssen Studierende das BAföG zurückzahlen?

BAföG ist kein geschenktes Geld, sondern ein Studienkredit. Die Hälfte der gezahlten Summe wird als Zuschuss gewährt, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende des BAföG-Bezugs. Es zählt also nicht das Datum des Examens.

Seit April 2020 liegt die Standardrate für die Rückzahlung des Studentenkredits bei 130 Euro im Monat. Nach 77 Monatsraten sind Absolventen schuldenfrei – egal wie hoch der Studienkredit war. Das entspricht einer Darlehenssumme von etwa 10.000 Euro. Die Restsumme des Studienkredits wird erlassen.

Wichtig zu wissen: Wer aufgrund eines niedrigen Einkommens nur geringere Raten des Studentenkredits zahlen kann, ist künftig trotzdem nach 77 Monaten aus der Pflicht, auch wenn er am Ende weniger als 10.000 Euro zurückgezahlt hat. Und sollte es nicht gelingen, binnen 20 Jahren 77 Raten zu tilgen, wird die komplette Restschuld erlassen. Die Verringerung der Raten oder eine Verschiebung der Rückzahlung ist nur auf Antrag möglich.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!