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Kfz-Versicherung: Mehrere hundert Euro sparen

Stand:
Wer im Herbst neben den Reifen auch den Versicherer wechseln will, sollte sich vorher eingehend informieren.
Eine beschädigte Autofront nach einem Unfall.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zum Jahresende können die meisten Autobesitzer:innen ihren Vertrag kündigen. Wichtig: Das Schreiben muss bis zum 30. November beim Versicherer sein. Daneben besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beitragsrechnung erst nach diesem Termin bei Ihnen eintrudelt und der Beitrag erhöht wird.
  • Auch in diesem Herbst gilt: Wer die Gesellschaft wechselt, der kann unter Umständen bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sparen. Wegen höherer Ersatz­teil- oder Arbeits­kosten in Werk­stätten sind Reparaturen deutlich teurer geworden und dies geben dies Versicherer an ihre Kunden weiter. Die können sich dagegen ­leider nicht wehren, aber sie können die Preise vergleichen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
  • Seit Versicherer Tarife auch danach kalkulieren, ob das Auto in einer Garage übernachtet, schon mal Sohn oder Tochter am Steuer sitzen, und es auch belohnen, wenn der Kunde nach einem Unfall die vorgegebene Werkstatt aufsucht, ist es ratsam, sich die Konditionen des Tarifs und die Bedingungen des Vertrags penibel anzuschauen.
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Haftpflicht vergleichen und sparen

Die Preise der Gesellschaften differieren zum Teil erheblich. Wer vergleicht, der kann oftmals etliche hundert Euro sparen. Die Stiftung Warentest ermittelte bereits für Modellkunden erhebliche Beitragsunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern.

Für Fahranfänger kann zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif der Haftpflichtversicherung mit Teilkasko eine Differenz von einigen hundert  bestehen.

Bei anderen Verträgen sind die Beitragsdifferenzen nicht so erheblich.

Nicht immer gibt es online die günstigsten Tarife

Vergleichsportale bieten zwar eine einfache Möglichkeit zum schnellen Produktvergleich. Aber wie ein Vermittler vor Ort erhalten auch die Online-Plattformen eine Provision für abgeschlossene Verträge. Oft nehmen die Portalanbieter nur ausgewählte Versicherungsgesellschaften und Tarife in den Vergleich auf. Einen breiten und unabhängigen Marktvergleich bekommen Sie daher nicht unbedingt.

Da kann es sich lohnen, nicht nur ein Portal zu nutzen, sondern sich auch direkt beim Versicherer nach einem guten Angebot zu erkundigen – online, telefonisch oder beim Vermittler um die Ecke.

Unterschiedliche Kündigungstermine

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt zum 31. Dezember kündigen können. Einige wenige Kfz-Versicherer sind nämlich dazu übergegangen, das Versicherungsjahr wieder genau an dem Tag beginnen zu lassen, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine Kündigung zum 31. Dezember nur möglich, wenn das Versicherungsjahr am 1. Januar begonnen hat. Hat es etwa am 1. Oktober angefangen, können Sie nur zum 30. September kündigen.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Wann ist ein Wechsel nicht ratsam?

Nicht immer ist ein Wechsel sinnvoll. Wer etwa einen Schaden verursacht hat, wird von der Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft – der Beitrag steigt. Wurde jedoch ein Rabattschutz vereinbart, verzichtet der Versicherer auf diese Zurückstufung. Diese Sonderregelung gilt aber nur beim aktuellen Anbieter. Bei einem Wechsel stuft der neue Versicherer meist in die SF-Klasse unter Berücksichtigung des Unfalls ein, also zurück. Das kann eine Ersparnis zunichtemachen. 

Extreme Rückstufungen

Ratsam ist, sich die Klauseln genau anzuschauen, bevor Sie den Antrag abschließen. Sonst kann es zum Beispiel nach einem Unfall zu einer sehr teuren Überraschung kommen. Denn es gibt mittlerweile Anbieter, die wegen eines Schadens extreme Rückstufungen vornehmen. Dann wird das vermeintliche Versicherungsschnäppchen schnell zu einer teuren Belastung.

Schadenfreiheitsklasse sichern

Unbedingt sollten Sie sich von der bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bzw. welchen Schadenverlauf sie dem neuen Anbieter melden wird, insbesondere wenn Sie in der Vergangenheit einen Unfall hatten.

Regelmäßig erhalten wir Beschwerden darüber, dass der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung genannt hat, als tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war. Die Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so nicht auf den Vertrag beim Folgeversicherer übertragen werden könne. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der aktuelle Versicherer aufgrund eines vereinbarten Rabattschutzes trotz Unfalls keine Zurückstufung vornimmt. Diese Sonderregelung gilt aber nur beim aktuellen Anbieter. Wird die Versicherung dann gewechselt, stuft Sie der neue Versicherer meist doch zurück. So wird aus der erhofften Ersparnis nachträglich eine saftige Erhöhung.

Drohende Vertragsstrafen

Die Versicherer winken mit einer Vielzahl an Nachlässen: etwa für Allein- und Wenigfahrer oder Garagenfahrzeuge. Prüfen Sie, ob Sie dauerhaft diese Rabattvoraussetzungen einhalten können, wenn Sie Rabatte vereinbaren, die sich an Ihrem persönlichen Verhalten orientieren. Preisnachlässe sollten Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten sind.

Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vertraglich vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, so kann sich die Beitragsersparnis durch Vertragsstrafen ins Gegenteil verkehren.

Schwierigkeiten bei hochpreisigen Modellen

Kündigen sollten Sie in Einzelfällen nur, wenn Sie bei anderen Gesellschaften abgeklärt haben, ob Sie Ihr Auto dort in der Haftpflicht mit Versicherungssummen von 50 oder 100 Millionen und auch im Kaskobereich versichern können. Normalerweise ist der Wechsel kein Problem. Schwierig werden kann es aber bei hochpreisigen und ausgefallenen Modellen, vor allem beim Kaskoschutz.

Höhere Rechnung als erwartet

Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als zunächst mit dem neuen Anbieter vereinbart, dann sollten Sie den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zahlen. Andernfalls riskieren Sie, den Versicherungsschutz zu verlieren. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt erkennen Sie den Betrag nicht als bindend an. Sie können danach noch eingehend prüfen und Geld zurückfordern.

Tarifwechsel bei der eigenen Versicherung

Wenn Sie grundsätzlich mit Ihrer Versicherung zufrieden sind, kann sich auch dort die Frage nach einem anderen Tarif lohnen. Manchmal verhilft ein einfacher Anruf schon zu einem günstigeren Tarif oder attraktiven Rabatten.

Telematik-Versicherung

Immer mehr Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden sogenannte Telematik-Tarife – auch "Pay-as-you-Drive" genannt – an. Das Prinzip: Autofahrer, die ihre Fahrdaten offenlegen, bekommen für risikoarmes Fahren kleine Kostenersparnisse bei der Kfz-Versicherung. Mehr zu Telematik-Tarifen und wer so bei der Versicherungsprämie sparen kann, erfahren Sie hier.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!