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Sehstärkenbestimmung bei Augenärzt:innen

Stand:
Gesetzlich Krankenversicherte mit Sehschwierigkeiten können ihre Werte bei Augenärzt:innen mit einem Sehtest überprüfen lassen. Außerdem müssen sie Ihnen die Messergebnisse mitteilen. Es handelt sich dabei um eine Kassenleistung.
eine Frau macht bei einem Augenarzt einen Sehtest

Das Wichtigste in Kürze:

  • Versicherte ab dem 6. Lebensjahr bekommen kostenlos eine Sehhilfenverordnung ausgestellt oder eine schriftliche Bestätigung, aus der die ermittelten Werte hervorgehen.
  • Ausgenommen sind Arbeitsplatzbrillen, Arbeitsschutzbrillen und in der Regel Hobby- und Sportbrillen.
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Kostenlose Sehhilfeverordnung ab 6 Jahren

Die Krankenkassenleistungen ab dem 6. Lebensjahr umfassen:

  • die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung),
  • den Ausdruck eines Rezeptes für die Brille (Sehhilfeverordnung) und
  • den Ausdruck der ermittelten Sehstärken-Werte.

Augenärzt:innen können diese Leistungen über die so genannte augenärztliche Grundpauschale gegenüber der Krankenkasse abrechnen.

Hiervon ausgenommen sind:

  • Arbeitsplatzbrillen (zum Beispiel Bildschirmarbeitsplatzbrillen),
  • Arbeitsschutzbrillen, Hobbybrillen (zum Beispiel Musizierbrillen),
  • Sportbrillen (zum Beispiel Schießbrillen), sofern eine Verordnung von Sportbrillen nicht gemäß § 14 Abs. 3 der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt.

Sehstärkenbestimmung: Tipps der Verbraucherzentralen

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Sehen haben, ist die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt oder die Ärztin darf hierfür keine Extrakosten erheben.

Wenn Sie sich eine neue Brille anfertigen lassen möchten, reichen die ermittelten Refraktionswerte für eine Korrektur der Fehlsichtigkeit auf 100 Prozent nicht automatisch aus. Hierfür können Sie bei Augenärzt:innen oder bei Augenoptiker:innen eine Brillenglasbestimmung durchführen lassen. In der Regel entstehen Ihnen bei Optiker:innen dafür keine Extrakosten, wenn Sie dort die Brille kaufen.

Wenn Sie die Brille im Internet bestellen möchten, bieten viele Online-Shops beim Kauf einer Brille kostenlose Sehtests bei Partneroptiker:innen vor Ort an.

DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.