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Multi-Level-Marketing: Produkte auf Vertrauensbasis kaufen

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Manche Gesundheitsprodukte werden über den Weg des Multi-Level-Marketings verkauft. Bei dieser Form des Direktvertriebs werden Produkte durch einen persönlichen Kontakt angeboten – zum Beispiel über Social Media. Wo liegen die Probleme?
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Nicht selten werden Produkte mit Gesundheitsbezug mittels Direktvertrieb verkauft: Selbständige Handelsvertreter:innen bieten sie in ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz oder über Social-Media-Kanäle wie Instagram an. Eine Unterform des Direktvertriebs ist das Multi-Level-Marketing (MLM).

Rund 910.000 Menschen in Deutschland arbeiten als selbstständige Kleinstunternehmer für eines der MLM-Unternehmen. Bei dieser Art des Vertriebs nutzen Verkäufer:innen den direkten, persönlichen Kontakt bzw. das entgegengebrachte Vertrauen der Kaufinteressierten. Im Freundes- und Bekanntenkreis können sie für ihre Produkte werben, darüber informieren, beraten und natürlich direkt verkaufen.

Die Verdienstchancen setzen den Anreiz, höher in der Pyramide aufzusteigen: Die selbständigen Partner:innen sind bemüht, stetig neue Kund:innen und vor allem auch Mitarbeitende anzuwerben, da sie an deren Umsätzen mitverdienen. Unternehmensziel ist somit der Verkauf von Produkten durch ein wachsendes Mitarbeitenden-Netzwerk.

Schnell reich werden mit Multi-Level-Marketing?

Die in Aussicht gestellten schnellen Verdienstchancen locken viele an, in das System einzusteigen. Für eine große Anzahl der MLM-Verkäufer:innen gilt jedoch, dass sie nicht reich werden: Studien zeigten, dass etwa drei Viertel der Verkäufer:innen mehr Geld investierten, als sie jemals zurückverdienten. So fasst Claudia Groß, MLM-Forscherin an der Radboud-Universität in Nijmegen, den Forschungsstand in einem Interview mit dem DLF zusammen.

Eine Studie des US-amerikanischen Consumer Awareness Institutes stellte fest: 99 Prozent der Netzwerkmitglieder verlieren Geld. Denn von ihrem Verdienst gingen Produktkäufe ab, die sie tätigen müssen, um sich für Provisionen und Beförderungen zu qualifizieren. Zudem fielen weitere Kosten an, u.a. für die eigenen Kampagnen.

Unzulässige Werbung auf Social Media-Kanälen

Auf Social Media floriert das System Multi-Level-Marketing besonders. Im MLM tätige Gesundheitsinfluencer:innen nutzen ihre Reichweite und ihre Follower:innen, um zum Beispiel auf TikTok oder Instagram möglichst viel Absatz zu generieren. Dabei wissen manche nicht genug über das beworbene Produkt oder vertrauen blind auf dessen Eigenschaften.

Verbraucher:innen melden den Verbraucherzentralen immer wieder unzulässige krankheitsbezogene Aussagen in der Werbung für MLM-Produkte. Weil die Inhalte auf Social Media teils nicht permanent verfügbar sind (z.B. in den kurzlebigen Instagram-Storys), bieten sich solche Plattformen für falsche Gesundheitsversprechen an. Und da der Content oft wechselt, ist das Verfolgen rechtlicher Verstöße schwierig.

Die hinter dem MLM stehenden Firmen müssen selten haften, wenn Partner:innen auf TikTok oder Instagram als Selbständige unzulässige Gesundheitswerbung verbreiten. Hier prüfen die Verbraucherzentralen rechtliche Schritte gegen einzelne Verkäufer, und die Verbraucherzentrale NRW hat bereits in einem Fall erfolgreich abgemahnt. Im Jahr 2022 hatte der Influencer für ein sogenanntes Frequenztherapie-Gerät geworben. Rechtlich nicht zulässig war unter anderem die Werbeaussage des Influencers, das Gerät würde Magen-Darmbeschwerden lindern.

Persönliche Empfehlung - wenig Zweifel an der Wirkung

Ein weiteres Beispiel im Bereich Multi-Level-Marketing sind wirkstofffreie Pflaster, für die manche Anbieter:innen unzulässige Gesundheitsaussagen machen. Sie versprechen für jedes gesundheitliche Problem eine Lösung in Form eines Pflasters ("Patch") – vom Abnehmpatch bis hin zum Patch gegen psychische Probleme.

Die Verbraucherzentralen halten insbesondere den Direktvertrieb solcher Produkte im Freundes-, Verwandten- oder Kollegenkreis für problematisch. Denn in diesen Verkaufsgesprächen ist der psychische Druck zu kaufen erwiesenermaßen hoch. Zudem entscheiden Kaufinteressierte hier selten rational oder ziehen wissenschaftliche Fakten zu Rate. Werbeaussagen oder Empfehlungen zur Einnahme, die Verkäufer:innen im persönlichen Gespräch treffen, sind außerdem schlecht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar. Mehr dazu auf unserem Instagram-Kanal verbraucherzentrale_gesundheit.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.