Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Insekten als Lebensmittel - diese sind zugelassen

Stand:
Immer mehr Insekten werden als Lebensmittel zugelassen, etwa der gelbe Mehlwurm, die Europäische Wanderheuschrecke, die Hausgrille und der Buffalowurm. Sie dürfen auch anderen Produkten wie Backwaren, Nudeln und Fleischersatzprodukten zugesetzt werden.
Ein Löffel mit gelben Mehlwürmern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen zugelassen werden.
  • Der gelbe Mehlwurm, die europäische Wanderheuschrecke und die Hausgrille haben in den letzten Jahren die Zulassung erhalten. Seit Anfang 2023 trifft das auch auf den Buffalowurm zu.
  • Für die tropische Hausgrille, die Honigbienendrohnenbrut und die Larve der schwarzen Soldatenfliege gilt weiterhin eine Übergangsregelung.
  • Beim Verzehr von Insekten können allergische Reaktionen auftreten. Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet werden
On

Gelber Mehlwurm

Der gelbe Mehlwurm war das erste Insekt, das in Europa als Lebensmittel zugelassen wurde. Die durch Wärme getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor darf als Ganzes oder gemahlen als Lebensmittel verkauft werden. Des Weiteren kann sie auch als Pulver bis zu einem Anteil von 10 Prozent in verschiedenen Lebensmitteln wie zum Beispiel Nudeln, Keksen oder Proteinprodukten verwendet werden.

Europäische Wanderheuschrecke

Seit November 2021 ist auch die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als Lebensmittel zugelassen. In 3 Varianten darf sie in Europa seitdem verkauft werden:

  1. gefroren (ohne Flügel und Beine)
  2. getrocknet (ohne Flügel und Beine)
  3. gemahlen

Als Zutat kann sie zum Beispiel in verarbeiteten Kartoffelprodukten, Nudeln, Suppen, Salaten, Schokoladenerzeugnissen, Frühstückscerealien, Back- oder Wurstwaren verwendet werden.

Hausgrille, Heimchen

Die Hausgrille (Acheta domesticus) hat als drittes Insekt die Zulassung als neuartiges Lebensmittel bekommen. Auch ihr Verkauf in Europa seit 2021  gesetzlich geregelt. Sie kann ebenfalls in verschiedenen Formen als Lebensmittel verkauft werden: im Ganzen, gefroren oder gefriergetrocknet und vermahlen zu Pulver. Neu hinzugekommen ist im Januar 2023 die Zulassung des teilweise entfetteten Pulvers.

In welchen Lebensmitteln sie als Zutat verarbeitet werden darf und wie hoch dabei der Anteil sein darf, ist ebenfalls geregelt. Es ist demnach möglich, unter anderem Brot und andere Backwaren, Fleischzubereitungen, Soßen, Schokoladen, bierähnliche Getränke und Mischungen aus alkoholischen Getränke mit ganzen oder vermahlenen Heimchen in Europa zu kaufen.

Larve des Getreideschimmelkäfers, oder auch "Buffalowurm"

Als neuartiges Lebensmittel ist seit Januar 2023 die Larve des Getreideschimmelkäfers – auch bekannt als "Buffalowurm" - zugelassen. Gekennzeichnet werden müssen diese oder Lebensmittel mit dieser Zutat mit "Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)". Die Larven können gefroren, als Paste, getrocknet und in Pulverform in Lebensmitteln verarbeitet werden.

Laut Zulassung ist es möglich, sie in zahlreichen Lebensmitteln einzusetzen, vor allem in Getreideprodukten wie Brot und Brötchen, Getreideriegeln, Porridge oder Nudeln. Weiter können sie unter anderem auch Zutat von Molkenpulver, Chips, Fleischzubereitungen oder Nahrungsergänzungsmitteln sein.

Besondere Kennzeichnungsvorschriften bei Insekten

Im Zutatenverzeichnis muss das jeweilige Insekt mit dem wissenschaftlichen und dem deutschen Namen, etwa "Acheta domesticus (Hausgrille)" genannt werden.

Nach einer wissenschaftlichen Bewertung durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gilt der Verzehr dieser Insekten als gesundheitlich unbedenklich. Da es jedoch bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen kommen kann, müssen Produkte einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien auf Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben tragen. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe zur Zutatenliste stehen.

Rechtlicher Hintergrund

Nach der Novel-Food-Verordnung gelten ganze Insekten, Insektenteile und aus Insekten gewonnene Inhaltsstoffe in der Europäischen Union als Novel Food (neuartige Lebensmittel). Diese benötigen eine spezielle Zulassung, bevor sie in der EU zum Verkauf angeboten werden dürfen.

Für die tropische Hausgrille (Gryllodes sigillatus) , die Honigbienendrohnenbrut (Apis mellifera) und die Larve der schwarzen Soldatenfliege (Hermetia illucens) steht eine Zulassung noch aus. Für sie gilt weiterhin eine Übergangsregelung. Demnach dürfen sie weiterhin verkauft werden, bis über die Zulassung endgültig entschieden ist.

Weitere Informationen zu Insekten als Lebensmittel gibt es im verlinkten Artikel.

Auf einem Holzbrett steht ein Glas Joghurt, in den Chia-Samen gemischt sind.

Was Novel Food ist und worauf Sie bei den Lebensmitteln achten sollten

Novel Food heißt übersetzt "Neuartige Lebensmittel". Damit sind Produkte gemeint, die in der EU vor dem Jahr 1997 praktisch nicht verzehrt wurden. Sie benötigen im Gegensatz zu "normalen" bzw. traditionellen Lebensmitteln eine Zulassung. Wir stellen einige vor und hinterfragen Nutzen und Risiko.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.