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Bestrahlung von Lebensmitteln

Stand:
Um die Haltbarkeit zu verlängern, können Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Getreide oder Fleisch bestrahlt werden. In Deutschland ist nur die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen erlaubt.
Gewürze auf dem Markt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung ist eine Methode diese haltbar zu machen.
  • In Deutschland dürfen nur getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt werden.
  • Wenn Lebensmittel oder einzelne Zutaten eines Lebensmittels bestrahlt wurden, muss das gekennzeichnet werden.
  • Der Verzehr von bestrahlten Lebensmitteln ist für die Gesundheit ungefährlich.
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Warum werden Lebensmittel bestrahlt?

Um Lebensmittel lagern zu können, müssen sie haltbar gemacht werden. Salzen, Räuchern, Trocknen und Säuern sind sehr alte Verfahren dafür. Einkochen, Kühlen und Gefrieren werden seit rund 200 Jahren genutzt, um das Verderben von Lebensmitteln zu verhindern.

Auch durch das Bestrahlen von Lebensmitteln kann eine längere Haltbarkeit erreicht werden. Gleichzeitig werden gesundheitsschädliche Mikroorganismen abgetötet. Bestrahlte Kartoffeln, Zwiebeln oder Knoblauch keimen oder sprossen langsamer und können dadurch länger gelagert werden. Durch die Bestrahlung werden Insekten und Maden in Getreide, Obst oder Hülsenfrüchten abgetötet, Obst reift langsamer.

Die Bestrahlung von Lebensmitteln erfolgt in speziellen Anlagen mit ionisierenden Strahlen. Dabei werden Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen eingesetzt. Diese Anlagen müssen besondere Anforderungen erfüllen und durch die jeweilige Landesbehörde der Bundesländer zugelassen und überwacht werden.

Aus Sicht der Verbraucherzentralen muss sichergestellt sein, dass die Bestrahlung nicht als Ersatz für mangelhafte Hygiene oder für gute Herstellungs- oder Landwirtschaftsverfahren eingesetzt wird.

Welche Lebensmittel werden bestrahlt?

Man kann viele Lebensmittel bestrahlen, um sie haltbar zu machen, zum Beispiel Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Getreide oder Hülsenfrüchte. In Deutschland ist die Bestrahlung von Lebensmitteln allgemein verboten, das ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt.

Nur für getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze ist die Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen (Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen) erlaubt. Weiterhin lässt die Lebensmittelbestrahlungsverordnung zu, dass Trinkwasser, Obst und Gemüse, sowie Hartkäse bei der Lagerung durch ultraviolette Strahlen (UV-Strahlen) entkeimt werden. Auch Eier dürfen mit ultravioletten Strahlen behandelt werden, um einen möglichen Salmonellenbefall zu vermeiden.

In anderen Ländern der EU ist die Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen für weitere Lebensmittel erlaubt. So können in Tschechien, Italien, Belgien und Polen auch Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch bestrahlt werden. In Belgien und Tschechien ist die Bestrahlung für alle Gemüsesorten und Hülsenfrüchte erlaubt.

Da innerhalb der Europäischen Union der freie Warenverkehr nicht behindert werden darf, müssen Produkte, die in anderen EU-Ländern rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden, auch in Deutschland zugelassen werden. Dazu kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.

Zur Zeit sind in Deutschland nur mit ionisierenden Strahlen behandelte tiefgefrorene Froschschenkel und mit UV-Strahlen behandelter Invertflüssigzucker über eine solche Allgemeinverfügung zugelassen. Die Bestrahlung muss in jedem Fall gekennzeichnet werden.

Wie erkenne ich an einem Lebensmittel, ob es bestrahlt wurde?

In der EU müssen bestrahlte Lebensmittel gekennzeichnet werden, damit Verbraucher:innen selbst entscheiden können, ob sie bestrahlte Lebensmittel kaufen möchten. Bio-Lebensmittel dürfen nicht bestrahlt werden. Auch wenn ein Lebensmittel nur sehr kleine Mengen bestrahlter Inhaltsstoffe enthält, muss dies im Zutatenverzeichnis beim Namen dieser Zutat mit der Angabe "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden.

Wird beispielsweise für eine Tiefkühlpizza eine Gewürzmischung mit bestrahltem Pfeffer verwendet, muss auch das angegeben werden. Ebenso müssen Hersteller kennzeichnen, wenn ein ganzes Lebensmittel bestrahlt wurde. Auch in Kantinen und Restaurants müssen Verbraucher:innen durch entsprechende Hinweise oder Aushänge darauf hingewiesen werden, wenn bestrahlte Lebensmittel angeboten werden.

Ist die Bestrahlung von Lebensmitteln gefährlich?

Die Strahlung besteht nicht aus radioaktiven Atomen oder Partikeln. Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung also nicht radioaktiv. Nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation WHO ist die Bestrahlung von Lebensmitteln gesundheitlich unbedenklich.

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) kommt zu dem Ergebnis, dass die Bestrahlung von Lebensmitteln eine Möglichkeit von vielen ist, Krankheitserreger in Lebensmitteln zu reduzieren und Lebensmittel dadurch mikrobiologisch sicher zu machen. Sie sollte aber immer nur im Rahmen eines umfassenden Hygienekonzeptes zum Einsatz kommen.

Die Veränderungen, die im Lebensmittel durch die Bestrahlung entstehen, sind vergleichbar mit Veränderungen durch andere Verfahren wie etwa der Hitzebehandlung. In Studien konnten gesundheitliche Beeinträchtigungen nur bei Katzen festgestellt werden, deren Futter mit extrem hohen Dosen bestrahlt worden war. Bei Hunden traten die Störungen bei gleichem Futter nicht auf. Da in Europa derzeit nur sehr wenige Lebensmittel bestrahlt werden, sehen die Experten kein direktes Gesundheitsrisiko für den Menschen.

Wie bei jedem anderen Konservierungsverfahren können mit der Bestrahlung geringe Nährstoff- und Vitaminverluste verbunden sein. Die Menge der Mineralstoffe, wie Magnesium, Calcium oder Eisen, wird durch die Bestrahlung nicht beeinflusst.

Kann überprüft werden, ob ein Lebensmittel bestrahlt wurde?

Lebensmittelkontrolleure entnehmen regelmäßig Proben von Lebensmitteln, um zu überprüfen, ob diese verbotenerweise bestrahlt wurden, oder bestrahlte Lebensmittel auch entsprechend gekennzeichnet wurden. Diese Proben werden zufällig gewählt. Zudem werden Hersteller, die in der Vergangenheit bereits Lebensmittel illegal bestrahlt oder nicht richtig gekennzeichnet haben, gezielt geprüft.

2022 wurden rund 2.300 Proben untersucht. Bei 32 Proben wurde eine Bestrahlung nachgewiesen, davon wurden 17 Proben (53 Prozent) beanstandet. Davon war bei 7 Produkten die Bestrahlung nicht zulässig. Bei 5 Produkten war die Bestrahlung zwar zulässig, aber nicht korrekt gekennzeichnet. Bei 4 weiteren Produkten konnte nicht geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig war, da man nicht überprüfen konnte, ob nur eine Zutat, oder das ganze Produkt bestrahlt wurde.

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