Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Gentechnik: Was die Kennzeichnung verrät

Stand:
Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln ist auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Allerdings gibt es Lücken in der Kennzeichnungspflicht. Wir finden Sie einen Überblick.
Label "Ohne GenTechnik"

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen stammen, muss dies kenntlich gemacht werden.
  • Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, wie Milch oder Fleisch, bleiben ohne Hinweis auf die eingesetzte Gentechnik. Zufällige und unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen müssen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent je Zutat nicht deklariert werden.
  • In Deutschland sind Lebensmittel mit dem Logo "ohne Gentechnik" auf dem Markt.
On

Produkte, die gekennzeichnet werden müssen

Kennzeichnungspflichtig sind Produkte, wenn

  • das Lebensmittel selbst ein gentechnisch veränderter Organismus, genannt GVO, ist, zum Beispiel Sojabohnen oder Gemüsemais.
  • das Lebensmittel GVO enthält oder daraus besteht, zum Beispiel Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien, Tofu oder Sojaflocken.
  • das Lebensmittel aus GVO hergestellt wurde, auch wenn die gentechnische Veränderung im Endprodukte nicht mehr nachweisbar ist. Das ist zum Beispiel Sojaöl aus GVO-Soja der Fall.
  • das Lebensmittel Zusatzstoffe enthält, die gentechnisch verändert sind, zum Beispiel Emulgator Lecithin (E222), Mono- und Diglyceride aus Gen-Soja, Xanthan, Maltit oder Sorbit aus Gen-Mais.
  • Vitamine aus GVO stammen, zum Beispiel Vitamin E aus Gen-Mais.
  • Aromen aus GVO stammen, zum Beispiel Aromen aus Soja-Eiweiß.
  • Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO sind, wie etwa Soja, Raps oder Baumwolle.
  • der Gehalt an GVO durch Verunreinigungen oder Beimischungen entstanden ist und der Anteil an GVO über 0,9 Prozent liegt.
  • der Gehalt an GVO  geringer als 0,9 Prozent ist, aber absichtlich beigemischt wurde.

Produkte, die nicht gekennzeichnet werden müssen

Dazu gehören:

  • Lebensmittel aus oder von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Das Futtermittel selbst ist jedoch kennzeichnungspflichtig, wie zum Beispiel Milch, Käse, Fleisch, Wurst oder Eier.
  • Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, etwa Vitamin B2 und B12, Ascorbinsäure.
  • Enzyme, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden und als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden, zum Beispiel Amylasen beim Brot, Chymosin beim Käse, Pektinasen bei Obstsäften oder Hefen beim Bier.
  • Mikroorganismen und deren Produkte, wenn diese auf Nährmedien gewachsen sind, die aus GVO stammen, wie Zitronensäure aus Schimmelpilzen, die auf Melasse aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben gewachsen sind.
  • Beimischungen von weniger als 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat, wenn diese unbeabsichtigt erfolgte und unvermeidbar war. Dabei muss der Hersteller den zuständigen Behörden nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat, um die Verunreinigungen zu vermeiden.

Wie und wo müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden?

Lebensmittel, die für Endverbraucher:innen bestimmt sind oder die an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen geliefert werden, müssen gut lesbar und deutlich gekennzeichnet werden. Das gilt für Lebensmittel, die

  • aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen wie etwa Gen-Sojabohnen,
  • aus GVO hergestellt werden wie Sojamehl oder Lecithin aus Gen-Soja,
  • die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, zum Beispiel Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja,
  • die gentechnisch veränderte Organismen enthalten wie beispielsweise Hefe.

So lautet der Wortlaut für die Kennzeichnung:

  • "genetisch verändert",
  • "aus gentechnisch veränderten … hergestellt"
  • "… enthält aus gentechnisch veränderten  …"

Hier muss die Kennzeichnung zu finden sein:

  • Bei verpackten Lebensmittel mit Zutatenliste, wie etwa Toastbrot, steht der Hinweis in der Zutatenliste hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote in der gleichen Schriftgröße.
  • Bei verpackten Lebensmittel ohne Zutatenliste, zum Beispiel Polenta aus Maismehl, steht der Hinweis auf dem Etikett.
  • Bei unverpackten Lebensmittel, zum Beispiel Maiskolben, steht der Hinweis am Lebens mittel auf einem Schild oder am Aushang.
  • Bei Lebensmitteln in kleinen Verpackungen kleiner als 10 Quadratzentimeter Oberfläche, zum Beispiel ein Eiskonfekt, steht der Hinweis dauerhaft lesbar auf der Verpackung.

Kennzeichnung mit dem Schriftzug "ohne Gentechnik"

Jedes Jahr werden Millionen Tonnen gentechnisch veränderte Sojabohnen in Deutschland verfüttert, ohne dass dies auf den tierischen Lebensmitteln ersichtlich ist. 2009 wurde in Deutschland ein einheitliches Siegel "Ohne GenTechnik" eingeführt. Damit können Verbraucher:innen speziell bei tierischen Lebensmitteln wie Milch, Eiern oder Fleisch erkennen, dass die Tiere ohne gentechnisch veränderte Futtermittel gefüttert wurden.

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Schriftzug "Ohne GenTechnik" gelten folgende gesetzliche Regeln:

  • Für tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milch ist die Verwendung des Labels "Ohne GenTechnik" freiwillig, sofern keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt  wurden. Es gibt spezifische Richtlinien für die Mindestdauer der Fütterung ohne Gen-Pflanzen, die je nach Tierart variieren und eingehalten werden müssen, bevor die Erzeugnisse auf den Markt gelangen.
    Das Label erlaubt die Anwesenheit von Zusätzen wie Enzymen, Aminosäuren und Vitaminen im Tierfutter, die mithilfe gentechnisch veränderter Organismen (Bakterien) hergestellt wurden. Diese Stoffe müssen jedoch in geschlossenen Systemen produziert werden, und die Endprodukte dürfen keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten.
  • Bei verarbeiteten Lebensmitteln mit dem Label "ohne GenTechnik" sind Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte wie Glucosesirup aus Gen-Mais oder Lecithin aus Gen-Soja verboten. Eine Verunreinigung mit Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen wird nicht toleriert oder ist höchstens in geringen Spuren akzeptabel.
  • Darüber hinaus sind Stoffe, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden, wie Enzyme oder Vitamine, nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur, wenn sie ausschließlich durch gentechnische Herstellung verfügbar sind und gemäß der EG-Öko-Verordnung zugelassen sind.

Verbraucherverhalten beeinflusst die Produktion von gentechnikfreien Pflanzen

Wenn Sie als Verbraucher:innen verstärkt Lebensmitteln mit dem Logo "Ohne Gentechnik" nachfragen, unterstützen Sie Landwirte und Verarbeitungsbetriebe, die ohne den Einsatz von Gentechnik produzieren.

Indem Sie sich bewusst gegen den Einsatz von Gen-Pflanzen entscheiden, fördern Sie den traditionellen Anbau und die Verwendung gentechnikfreier Futterpflanzen. Auf diese Weise kann jeder Einzelne dazu beitragen, dass auch in Zukunft Lebensmittel ohne Gentechnik verfügbar sind.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.