Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Energy Shots und Koffein-Pulver: Gefährliche Aufputschmittel

Stand:
Gesundheitliche Gefahr besteht bei übermäßigem und zu schnellem Konsum der Shots. Bei Koffein-Pulver sind vor allem die schwer abzumessenden, geringen Mengen (max. 0,2 Gramm pro Einzeldosis) ein Problem.
Mehrere Dosen mit Energydrinks

Das Wichtigste in Kürze:
Achtung, kann der Gesundheit schaden!

  • Energy Shots können im Vergleich zu anderen Lebensmitteln sehr hohe Mengen an Koffein enthalten. Gesetzliche Höchstmengen wie bei Energy-Drinks (320mg/l) sind jedoch nicht vorgeschrieben
  • Hochkonzentriertes Koffein-Pulver kann bereits in geringen Mengen schwere Vergiftungen hervorrufen, eine
    versehentliche Überdosierung ist leicht möglich, da die sehr kleinen Mengen (max. 200 mg pro Einzeldosis) nur schwer abzumessen sind.
  • Bei größeren Mengen Koffein drohen erhebliche Gesundheitsgefahren wie zum Beispiel Übelkeit, Herzrhytmusstörungen oder Kreislaufkollaps. Daher sollten Sie die Verzehrempfehlung auf der Verpackung unbedingt beachten.
  • Aufgrund der Missbrauchsgefahr empfehlen die Verbraucherzentralen und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Verbot der Energy Shots.
  • Insbesondere koffeinempfindliche Personen, Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche sollten auf den Verzehr von Energy Shots und Koffein-Pulver verzichten.
On

Was sind Energy Shots?

Energy Shots sind stark koffeinhaltige Getränke in kleinen Portionsfläschchen von 25-90 ml, die als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden. Im Vergleich zu Energydrinks und anderen koffeinhaltigen Lebensmitteln weisen Energy Shots pro Liter deutlich höhere Koffeinmenge auf. So können handelsübliche Energy Shots bis zu 200 mg Koffein (entspricht 2.000-8.000 mg pro Liter) beinhalten. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken, die mit dem übermäßigen Verzehr von Koffein einhergehen, wurden für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke wie beispielsweise Energydrinks Höchstmengen von 320 mg Koffein pro Liter festgelegt. Die Hersteller der Energy Shots nutzen eine Gesetzeslücke, denn für Nahrungsergänzungsmittel gelten diese Höchstmengen-Regelungen nicht. Das birgt die Gefahr eines übermäßigen und zu schnellen Koffeinkonsums.

Neben Koffein enthalten Energy Shots meist einen Mix aus Zusätzen wie Taurin, Guarana, d-Glucuronolacton, Aromen und Vitaminen. Besonders die zum Teil hohen Gehalte an Nikotinsäure (gehört zu den B-Vitaminen) sind gesundheitlich bedenklich. Sie können laut BfR zu Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und Gelbsucht bis hin zu schweren Leberschädigungen führen.

Koffein-Pulver werden ebenfalls als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. sie sind im Handel vor Ort oder im Internet frei verkäuflich. Sie werden unter anderem von Sportler:innen als sogenannte "Pre-Workout"-Produkte zur Leistungssteigerung eingenommen. 

Was steckt hinter den Werbeaussagen zu Energy Shots?

Hersteller bewerben Energy Shots als "Zaubertrank", "Treibstoff", oder "Geheimrezept der Inka". Sie sollen dazu beitragen die Aufmerksamkeit zu erhöhen, die Konzentration und Leistungsfähigkeit zu verbessern sowie das Auftreten von Müdigkeit und Erschöpfung zu verhindern.

Diese Werbeversprechen beruhen zumeist auf den in Energy Shots enthaltenen hohen Mengen an Koffein. Koffein stimuliert das Nerven-, Herzkreislauf-, Atem- und Nierensystem. Gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln, zu denen sowohl Energy Shots als auch koffein-Pulver zählen, unterliegen der sogenannten Health Claims Verordnung. Einzelne Anträge zu Werbeaussagen wurden aufgrund mangelhafter Datenlage und Bedenken bezüglich der Sicherheit von Koffein für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht zugelassen. Andere wiederum wurden bislang noch nicht bewertet, dürfen aber aufgrund von Übergangsregelungen weiter verwendet werden.

Besonders aggressiv beworben werden Energy Shots und Koffein-Pulver mit der Steigerung der sportlichen Leistungsfähigkeit. So sollen sie etwa die Ausdauerleistung steigern und auftretende Anstrengungen während des Trainings mindern. Dies erweckt den Eindruck als seien Energy Shots als Sportgetränk besonders gut geeignet. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Sie können den Flüssigkeitsverlust durch das Schwitzen nicht ausgleichen und wirken durch das Koffein harntreibend. Aufgrund des daraus resultierenden vermehrten Durstgefühls und der vermeintlichen Leistungssteigerung besteht die Gefahr eines übermäßigen Konsums, der mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken einhergehen kann. Demnach sollten Energy Drinks oder Shots während des Trainings nicht verzehrt werden. Gegen einen Espresso vor Beginn des Trainings ist hingegen nichts einzuwenden.

Welche Gefahren gehen vom Verzehr von Energy Shots und Koffein-Pulver aus?

Das Problem bei Energy Shots besteht darin, dass die Koffeinmenge (bis zu 200 mg/Shot) in Relation zur Portionsgröße um ein Vielfaches höher ist als bei den Energydrinks oder anderen Lebensmitteln. Es besteht somit die Gefahr eines übermäßigen und zu schnellen Konsums. Auf den Produkten muss der Koffeingehalt in mg pro 100 ml, der Verzehrhinweis, z.B. "nur 1 Dose täglich" sowie zusätzlich die Warnung "empfohlene Menge nicht überschreiten" stehen. Jedoch sind diese Angaben so klein, dass sie leicht übersehen werden können. Die Gefahr geht daher in der Regel weniger von den Produkten selbst, sondern vielmehr von einem übermäßigen Verzehr aus.

Hochkonzentriertes Koffein-Pulver kann bereits in geringen Mengen schwere Vergiftungen hervorrufen. Eine versehentliche Überdosierung ist leicht möglich ist. Gesunde Erwachsene sollten nicht mehr als 0,2 Gramm Koffein als Einzeldosis und nicht mehr als 0,4 Gramm verteilt über den Tag zu sich nehmen. Bei reinem Koffein-Pulver sind 0,2 Gramm etwa eine Messerspitze. So geringe Mengen lassen sich im Haushalt nicht exakt abwiegen (meist erst ab 1-2 Gramm). Die Einnahme von etwa 5 Gramm (ca. 1 Teelöffel oder etwa 10 Liter Kaffee) kann lebensgefährlich sein. Solche Todesfälle sind zwar selten, es hat sie aber auch in Deutschland bereits gegeben. Unbedingt die Dosierempfehlung beachten und exakt abwiegen!

Ein gesunder Erwachsener sollte gemäß der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Menge von 3 mg pro Kilogramm Körpergewicht - dies entspricht etwa 200 mg Koffein - pro Einzeldosis nicht überschreiten. Die über den Tag verteilte Gesamtkoffeinaufnahme von bis zu 5,7 mg pro Kilogramm Körpergewicht (etwa 400 mg) gilt für einen gesunden Erwachsenen, mit Ausnahme von schwangeren und stillenden Frauen, als unbedenklich.

Kinder und Jugendliche sollten laut EFSA allgemein nicht mehr als 3 mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag aufnehmen. Generell ist zu beachten, dass neben den Energy Shots und Drinks auch andere Lebensmittel wie beispielsweise Kaffee, schwarzer und grüner Tee, Softdrinks (Cola), Schokolade etc. zur Gesamtaufnahmemenge von Koffein beitragen. Und bei zu hohen Aufnahmemengen können unerwünschte Wirkungen auftreten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Nervosität
  • Schlaflosigkeit
  • Hyperaktivität
  • Psychomotorische Störungen
  • Übelkeit
  • Kopfschmerzen
  • Herzrhythmusstörungen
  • Schweißausbrüche
  • Bluthochdruck
  • Kurzatmigkeit
  • unkontrolliertes Muskelzittern
  • Herzrasen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Angstzustände
  • Kreislaufkollaps

Neuere Studien deuten darauf hin, dass diese unerwünschten Wirkungen von Koffein durch Wechselwirkung mit anderen Inhaltsstoffen wie Taurin, L-Arginin oder Guarana verstärkt werden können. So besteht, laut Stellungsnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), ein zusätzliches Gefährdungspotential aufgrund schwerwiegender Komplikationen von hohen Dosen an Koffein in Kombination mit Alkohol oder starker körperlicher Anstrengung durch Sport oder längerem Tanzen. Jedoch ist die Studienlage unzureichend, weshalb die Experten weiteren Aufklärungsbedarf anmahnen.

Die Verbraucherzentralen fordern aufgrund der Missbrauchsgefahr und der damit einhergehenden Gesundheitsrisiken ein Verkaufsverbot der Energy Shots - mindestens an Minderjährige.

Wer sollte in jedem Fall auf den Verzehr von Energy Shots verzichten?

Die extreme Süße der Produkte überdeckt den bitteren Geschmack des Koffeins. Wegen der geringen Mengen an Flüssigkeit und der hohen Konzentration besteht das Risiko, in kurzer Zeit sehr große Mengen an Koffein aufzunehmen. Für einige Personengruppen können erhöhte Koffeindosen zu besonderen gesundheitlichen Risiken führen.

Bei Koffein-empfindlichen Personen wirkt es sich beispielsweise negativ auf das Herz-Kreislauf-System aus. Bei Schwangeren kann laut EFSA eine Koffeinzufuhr von über 200 mg pro Tag mit einem verminderten Wachstum des Ungeborenen einhergehen. Auch für Kinder und Stillende ist die Aufnahme von Koffein nicht empfehlenswert. Daher ist für Energy Shots der zusätzliche Warnhinweis "Erhöhter Koffeingehalt" und "Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" gesetzlich vorgeschrieben.

Gehören Sie zu den aufgeführten Risikogruppen sollten Sie gänzlich auf den Verzehr von Energy Shots verzichten. Ansonsten beachten Sie in jedem Fall die Verzehrempfehlung auf dem Produkt.

Unser Tipp:

Wenn Sie zu Energy Shots greifen, dann sollten Sie sich unbedingt an die Verzehrempfehlung auf dem Produkt halten und bedenken, dass auch andere Lebensmittel wie Tee, Kaffee, Softdrinks und Schokolade Koffein enthalten.

Das gilt ganz besonders auch für Koffein-Pulver. Hier ist die Gefahr der (versehentlichen) Überdosierung besonders groß. 

Ratgeber-Tipps

Wundermittel gegen Krebs?
Der Ratgeber gibt fundierte Infos zu Nahrungsergänzungsmitteln bei der Diagnose Krebs. Was nützt und was schadet…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.