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Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein

Stand:
Sie möchten ein Nahrungsergänzungsmittel kaufen – unsere Checkliste zeigt, woran Sie denken sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

Das Wichtigste in Kürze:
Auf Infos kommt es an!

  • Nahrungsergänzungsmittel sind nützlich, wenn die richtigen Nährstoffe vom richtigen Menschen zur richtigen Zeit in der richtigen Menge genommen werden.
  • Kein Gießkannenprinzip!
  • Bei Erkrankungen und regelmäßiger Medikamenteneinnahme sollten Sie das ärztliche Personal über die Verwendung eines Nahrungsergänzungsmittels informieren.
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Nahrungsergänzungsmittel kaufen? Hier die Checkliste!

Die folgenden Fragen sollten Sie beantworten, wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) nehmen möchten. Wichtig dabei: Nahrungsergänzungsmittel sollen lediglich fehlende Nährstoffe im Speiseplan ergänzen und dienen nicht der Behandlung von Erkrankungen. Trotzdem kann es sein, dass Sie während oder aufgrund einer Erkrankung ein NEM nehmen möchten. Dann sollten Sie besonders genau hinschauen.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.