Sozialticket
In fast allen Städten, Gemeinden und Kreisen gibt es Sozialtickets. Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten, können beim Jobcenter oder beim Sozialamt ein solches Sozialticket beantragen.
Wer ein Sozialticket hat, kann damit billigere Fahrkarten kaufen, auch Monats-Wertmarken, die dann in einem bestimmten Bereich gelten. Für Fahrten über diesen Bereich hinaus benötigen die Fahrgäste ein Anschlussticket oder Übergangsticket.
Wichtig: Das Sozialticket und die Aufenthaltserlaubnis müssen immer mitgeführt werden, sonst gilt auch die Fahrkarte nicht!
Wenn etwas schief geht: Erste Hilfe bei Kontrolle
Wer in Bus oder Bahn ohne gültiges Ticket auffällt, kann mit einem "erhöhten Beförderungsentgelt" oder einer "Fahrpreisnacherhebung" belegt werden. 60 Euro beträgt die Strafe für das sogenannte "Schwarzfahren". Wenn sich ein Fahrgast bei der Kontrolle nicht ausweisen kann oder will, muss die Polizei die Personalien feststellen. Die Polizei ermittelt Namen und Anschrift des Fahrgastes, damit das Verkehrsunternehmen an die richtige Adresse schreiben kann.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder nicht versteht, warum er 60 Euro zahlen soll, sollte beim Verkehrsunternehmen sofort Einspruch einlegen. Die Forderung wird schon bei der Kontrolle fällig. Die Frist für den Einspruch ist sehr kurz (eine oder zwei Wochen, der Kontrolltag zählt mit). Die Adresse für den Einspruch und das Aktenzeichen (EBE-Nummer oder FN-Nummer) steht auf dem Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wird. Dieser Beleg ist deshalb sehr wichtig. Es genügt nicht, auf Post zu warten!
Unterwegs im Fernverkehr
Tickets für Bahn-Fahrten im Fernverkehr bekommen Sie auf der Website der Bahn und am Bahnhof, entweder am Schalter oder am Automaten. Fahrpläne und Verbindungen finden Sie ebenfalls auf der Website oder mit der Smartphone-App "DB Navigator".
Tickets für die schnelleren Züge Intercity (IC) und IntercityExpress (ICE) sind teurer als Tickets für die Regionalzüge (RB, RE). Nahverkehrstickets gelten in diesen Zügen nicht.
Fernbusse sind oft viel billiger als die Bahn. Tickets für Fernbusse gibt es im Internet und in manchen Reisebüros. Fahrpläne und Verbindungen finden Sie unter fernbusse.de oder mit der App "Busliniensuche - Fernbus App".
Was Sie Flüchtlingen auf jeden Fall erläutern sollten
- Zum Nahverkehr gehören Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzug (RB, RE). Die weißen Züge IC und ICE gehören zum Fernverkehr. Nahverkehrs-Tickets gelten in diesen Zügen nicht.
- Der Fahrgast muss schon vor dem Einsteigen ein Ticket kaufen. Nur in Bussen werden Tickets verkauft. In manchen Straßenbahnen und U-Bahnen gibt es Ticketautomaten. Es ist aber sicherer, vorher schon ein Ticket zu kaufen.
- Tickets kaufen kann man am Ticketautomaten an der Station/Haltestelle, in bestimmten Geschäften und Kiosks, am Bahnhof oder beim Busfahrer.
- An allen diesen Stellen gibt es auch Hinweise zu den Tarifzonen und Fahrpreisen. Das ist für Ortsunkundige manchmal schwierig zu verstehen.
- Viele Tickets müssen entwertet werden. Entwerter-Automaten gibt es an der Station/Haltestelle oder im Bus oder in der Bahn.
- Die meisten Einzeltickets aus dem Automaten sind schon entwertet und dürfen nicht noch einmal entwertet werden. Im Zweifel sollten Fahrgäste den Fahrer oder andere Fahrgäste fragen, ob das Ticket entwertet werden muss.
Einfach können Sie im Nahverkehr in Deutschland mit dem sogenannten Deutschlandticket fahren. Für 49 Euro im Monat können Sie damit alle Verkehrsmittel des Nahverkehrs nutzen. Beachten Sie aber: Sie schließen ein Abonnement ab. Wenn Sie nicht bis zum 10. eines Monats kündigen, verlängert sich die Fahrkarte automatisch.
Alles zum Helpukraine-Ticket
Seit dem 3. März 2022 benötigen Ukraine-Flüchtende, die aus Polen, Tschechien oder Österreich mit einem Zug nach Deutschland einreisen, keine Fahrkarte. Sie können bei Kontrollen Ihren ukrainischen Pass oder Ausweis vorzeigen, das reicht.
Die Deutsche Bahn erleichtert Ihnen anschließend auch die Weiterreise in Deutschland mit dem kostenlosen Ticket "helpukraine". Sie erhalten dieses Ticket in Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung bzw. Ihrem Aufnahmezentrum. Es gilt für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort mit Zügen der Deutschen Bahn im Fern- und Nahverkehr. Sie können damit kostenfrei zu jedem Zielbahnhof fahren. Bitte führen Sie Ihren ukrainischen Ausweis (Pass/ID) oder Ihren ukrainischen Aufenthaltsnachweis mit. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Das helpukraine-Ticket können Sie auch online buchen mithilfe des sogenannten eTokens. In Ihrem Aufnahmezentrum oder Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung bekommen Sie einen Flyer mit einer mehrsprachigen Erläuterung, wie Sie das eToken einlösen.
Sie haben Fragen dazu? Auf der Website der Deutschen Bahn bekommen Sie Informationen auch in ukrainischer Sprache.