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Altes Handy? Zeit für ein Comeback!

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Haben Sie ein altes Handy, das ungenutzt in der Schublade liegt? Damit sind Sie nicht allein! In deutschen Haushalten verstauben schätzungsweise 210 Millionen ausrangierte Mobiltelefone. Dabei haben diese Geräte noch viel zu bieten. Wir sagen Ihnen, was Sie mit Ihrem alten Handy tun können – und sogar sollten.
Grafik: Altes Handy im Rampenlicht auf einer Bühne

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alte Handys und Smartphones liegen in vielen Haushalten ungenutzt herum. Sie sollten entweder länger genutzt oder verkauft, gespendet beziehungsweise recycelt werden.
  • Auf diese Weise können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur wertvolle Ressourcen und klimaschädliches CO2 sparen, sondern auch Geld und Zeit.
  • Anlässlich der »Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit« bieten die Verbraucherzentralen kostenlose Online-Vorträge an und informieren zum Thema. Jetzt anmelden!
     
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Mehr als 50 Prozent der Deutschen besitzen ein Smartphone, das höchstens 12 Monate alt ist. 40 Prozent würden ein abgelegtes Gerät für später in eine Schublade legen. Anlässlich der »Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit« (18. September bis 8. Oktober 2024) rufen die Verbraucherzentralen dazu auf, Mobiltelefone (aber auch andere elektronische Geräte) länger zu nutzen. Bereits ausrangierte Handys sollten Sie verkaufen, spenden oder ins Recycling geben – und ihnen so zu einem Comeback verhelfen. 

Warum Handys länger leben sollten

Seien wir ehrlich: Die Einrichtung eines neuen Smartphones ist oft zeitaufwendig und nervenaufreibend. Zudem kostet ein neues Gerät auch einiges an Geld. Wenn Sie Ihr aktuelles Smartphone länger nutzen, sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch wertvolle Ressourcen und klimaschädliches CO2. 

In jedem Smartphone stecken über 50 verschiedene Metalle, die unter Einsatz von umwelt- und gesundheitsschädlichen Chemikalien abgebaut werden. Hinzu kommen die energieintensive Produktion und der oft weite Transport rund um den Globus. Es lohnt sich also, Ihrem alten Handy ein zweites Leben zu schenken.

Was Sie mit Ihrem alten Handy tun sollten

Ihr altes Gerät funktioniert noch? Wunderbar! Dann muss es nicht ungenutzt in der Schublade verschwinden. Sie können es zum Beispiel auf Secondhand-Plattformen oder über Kleinanzeigenportale verkaufen. Vielleicht kennen Sie auch jemanden, der sich über ein gebrauchtes, aber funktionierendes Smartphone freut. Alternativ können Sie Ihr altes Handy an gemeinnützige Organisationen spenden, die es weiterverwenden. Wichtig: Vergessen Sie nicht, alle gespeicherten Daten und verknüpften Konten zu löschen und das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, bevor Sie es weitergeben.

Der HandyHelfer von mobilsicher hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung. Er funktioniert ein bisschen wie ein Persönlichkeitstest. Einfach Marke und Modell eingeben. Infos zum Zustand des Geräts auswählen. Und schon erfahren Sie, was Sie mit Ihrem Altgerät tun können. Jetzt ausprobieren!

Falls das Gerät nicht mehr funktionsfähig ist, gehört es keinesfalls in den Hausmüll! Dann können die wertvollen und teils seltenen Rohstoffe nicht recycelt und zurückgewonnen werden. Stattdessen sollten Sie Handys und Smartphones zum Recycling auf einem Wertstoffhof oder im Fachhandel (mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte) abgeben. Auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte müssen Ihnen alte Mobiltelefone abnehmen, wenn ihre Verkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter groß ist und sie mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Der Online- und Versandhandel ist ab einer Versand- und Lagerfläche von 400 Quadratmeter ebenfalls zur Rücknahme verpflichtet.

Auch Hersteller sollten Verantwortung übernehmen

Aber nicht nur Sie als Verbraucherin oder Verbraucher stehen in der Pflicht – auch die Hersteller müssen unseres Erachtens Verantwortung übernehmen. Jährlich werden in Deutschland rund 20 Millionen neue Smartphones verkauft. Die ständige Einführung verbesserter Funktionen wie längere Akkulaufzeiten, schnellere Prozessoren oder neue Displaytechnologien machen den Umstieg auf ein neues Gerät für viele Menschen attraktiv. Tauschprogramme, bei denen für alte Handys Prämien gezahlt werden, um aktuelle Modelle zu vermarkten, schaffen einen zusätzlichen Konsumdruck. Zudem führt das Auslaufen von Software-Updates dazu, dass funktionierende Geräte oft vorzeitig ausgetauscht werden. Erst ab 2025 wird sich dies ändern: Dann sind Hersteller verpflichtet, für ihre Smartphones mindestens fünf Jahre lang funktionale Updates und Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen.

Informieren und mitmachen

Möchten Sie mehr über den nachhaltigen Umgang mit Smartphones erfahren? Im Rahmen der »Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit« informieren die Verbraucherzentralen auf ihren Social-Media-Kanälen und bieten kostenlose Online-Vorträge an. Unter dem Motto „Altes Handy? Zeit für ein Comeback!“ erfahren Sie, wie Sie Ihre Geräte länger nutzen und ressourcenschonend weitergeben oder entsorgen können. Jetzt anmelden!

Defekte Elektrogeräte nachhaltig ersetzen – das ist nicht immer einfach. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Welche Alternativen zum Neukauf sich wann für Sie lohnen und was Sie mit alten Geräten machen sollten, erfahren Sie auf unserer Themenseite #neudenkenstattneukaufen.

Die Informationskampagne der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.