Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Schichtdessert mit Apfelkompott und Butterplätzchen

Stand:
Übrig gebliebene Butterplätzchen können schnell und einfach zu einem feinen Dessert verwertet werden.
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

Schichtdessert mit Butterplätzchen
Verbraucherzentrale Bayern
400 g Äpfel
1 EL Zitronensaft
  Zucker nach Bedarf
1/2 TL Zimt
100 g Butterplätzchen
400 g Joghurt
15 g Vanillezucker

 

Zubereitung:

  • Die Äpfel waschen, entkernen, schälen und in Würfel schneiden. Zusammen mit 100 ml Wasser und dem Zitronensaft etwa 10 Minuten zu einem Kompott kochen. Zum Abschluss den Zimt hinzufügen und mit Zucker abschmecken.
  • Die Butterplätzchen in einen Gefrierbeutel geben und diesen verschließen. Die Plätzchen mit der Hand oder mithilfe eines Nudelholzes zerbröseln.
  • Den Joghurt mit dem Vanillezucker süßen.
  • Nun alles in kleine Gläser schichten: zuerst die Plätzchen, dann das Apfelkompott und mit dem Joghurt abschließen.

Das Dessert kann man auch mit anderen übrig gebliebenen Plätzchen von Weihnachten wie z.B. Zimtsternen oder Spekulatius zubereiten.


Zubereitungszeit: 20 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.