Seit dem Jahr 2000 gibt es die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Für Photovoltaikanlagen, die seit 2004 in Betrieb sind, endet die Förderung beispielsweise am 31. Dezember 2024. Viele dieser Anlagen produzieren trotz ihres Alters noch zuverlässig Strom.
„Wer seine Ü20-Anlage weiter betreiben möchte, sollte sie zunächst einem gründlichen Check unterziehen“, rät Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. So lässt sich feststellen, ob die Module noch intakt und leistungsfähig genug sind oder ob sie gegebenenfalls trotz Mängeln gefahrlos weiter betrieben werden können. Ein solcher Check kostet etwa 250 bis 300 Euro.
„Die Untersuchung zeigt, ob es sich lohnt, den Solarstrom komplett ins Netz einzuspeisen, die Anlage auf Eigenversorgung umzurüsten oder die alte Anlage besser durch eine neue zu ersetzen“, erklärt Ramona Ballod.
Die einfachste Variante: Weiter einspeisen
Bleibt die Anlage unverändert, kann der Strom auch nach Ablauf der 20 Jahre weiter ins Netz eingespeist werden. Die Vergütung fällt dann allerdings geringer aus: Der Netzbetreiber zahlt für diesen Strom den so genannten Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsgebühr.
Dies hatte der Gesetzgeber Ende 2020 als befristete Anschlussregelung für Ü20-Anlagen beschlossen. Die Regelung war zunächst befristet bis Ende 2027. Mit dem „Solarpaket I“ der Bundesregierung im Mai 2024 wurde sie bis zum Jahresende 2032 verlängert.
Der Jahresmarktwert Solar orientiert sich am Verkaufserlös an der deutschen Strombörse im Jahresverlauf. Für das Jahr 2023 beträgt der Jahresmarktwert Solar 7,2 Cent pro Kilowattstunde. Der Wert für das laufende Jahr wird im Januar 2025 veröffentlicht.
Die Alternative: Mehr Solarstrom selbst nutzen
Die zweite Möglichkeit ist, den Strom aus der Photovoltaikanlage selbst zu verbrauchen. „Der Reiz liegt darin, auf diese Weise weniger teuren Strom aus dem Netz zu beziehen“, sagt Ramona Ballod. Ob sich das lohnt, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Denn die Umrüstung ist bei Altanlagen in der Regel mit Aufwand und Kosten verbunden. So muss die PV-Anlage im Zählerschrank von einem Profi entsprechend angepasst werden, damit der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann.
Alte Module durch neue ersetzen
Wenn die alte PV-Anlage aus technischen Gründen nicht mehr weiter betrieben werden kann, deutlich an Leistung verloren hat oder teure Reparaturen anstehen, gibt es die Möglichkeit, die alte Anlage durch eine neue, deutlich leistungsfähigere zu ersetzen.
„Neue Solarmodule erzeugen auf gleicher Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das lohnt sich besonders bei einem hohen Stromverbrauch oder einer großen Dachfläche“, so die Energieexpertin. Ausgemusterte, aber noch funktionstüchtige Module lassen sich mit etwas handwerklichem Geschick als Balkonkraftwerk oder für eine so genannte Inselanlage im Garten oder auf dem Wohnmobil nutzen.
Entsorgung und Recycling von Solarmodulen
Und wenn gar nichts mehr geht: Alte PV-Module können wie ein alter Fernseher zum örtlichen Wertstoffhof gebracht und dort kostenlos entsorgt werden. Die in den Modulen verwendeten Materialien sind zum größten Teil wiederverwertbar.
Weitere Fragen zum Thema Photovoltaik und zu erneuerbaren Energien allgemein beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.