Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

1N Telecom: Augen auf vor Vertragsabschluss

Pressemitteilung vom
Zahlreiche Thüringer:innen suchen aktuell Hilfe bei der Verbraucherzentrale: Sie sollen Schadensersatz zahlen, weil sie ungewollt einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen haben. Der Anbieter behauptet, dass sie diesen unrechtmäßig gekündigt haben.
Eine Frau wundert sich über eine Rechnung
Off

Tatsächlich haben viele Betroffenen Vertragsunterlagen von 1N Telecom unterzeichnet in der Annahme, dass es sich um ihren alten Anbieter handelt – die Deutsche Telekom. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, genau hinzuschauen, wenn ungefragt Post für einen Vertragswechsel ins Haus flattert.

„Wer bereits vorausgefüllte Vertragsunterlagen in seinem Briefkasten findet, sollte unbedingt auf den Anbieter achten“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Viele Verbraucher:innen meinen, Post von der Deutschen Telekom erhalten zu haben, weil in den Dokumenten bereits ihre persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses stehen. Unklar ist, wie 1N Telecom an die Daten gelangt ist.

„Wird der Irrtum dann bemerkt und versuchen Betroffene, den Vertrag zu widerrufen, erhalten sie eine Zahlungsaufforderung über 419 Euro wegen vorzeitiger Kündigung ihres Vertrages mit 1N Telecom“, berichtet Ralf Reichertz. „Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden und unbedingt alle dazu gehörigen Unterlagen mitbringen.“

Das können Sie tun:

  • Prüfen Sie vor jedem Vertragsabschluss genau, mit welchem Anbieter Sie es tatsächlich zu tun haben. Vergleichen Sie dabei möglichst Namen und Anschrift auf dem aktuellen Schreiben mit denen der bisherigen Korrespondenz. Ziehen Sie im Zweifel auch Familie und Freunde zu Rate.
  • Haben Sie die Vertragsunterlagen bereits unterzeichnet und abgeschickt, haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Dokumentieren Sie dies mittels Einwurfeinschreiben.
  • Werden Sie aufgefordert, Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragskündigung zu zahlen, überweisen Sie vorerst kein Geld, sondern vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale.
  • Für viele Betroffene ist nicht nachvollziehbar, wie 1N Telecom an ihre Daten gelangt ist, da sie in der Regel zuvor keinen Kontakt mit dem Anbieter hatten. Sie haben jedoch Anspruch darauf, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über sie erhoben wurden, und können einer weiteren Datennutzung widersprechen. Nutzen Sie dazu die kostenfreien Musterbriefe unter www.vzth.de:

Musterbrief: Auskunft und Kopie der personenbezogenen Daten

Musterbrief: Sperrung personenbezogener Daten gegenüber Werbetreibenden

  • Außerdem kann geprüft werden, ob Verbraucher:innen Schadensersatz wegen möglicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geltend machen können. Verstöße gegen die DSGVO können möglicherweise auch zu Bußgeldverfahren gegen den Anbieter führen. Wenden Sie sich dazu an den Landesdatenschutzbeauftragten.

Bei ungewollten Vertragsabschlüssen nutzen Sie die Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen. Einen Termin erhalten Sie unter Tel. 0361 555 14 0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.