Kein Frist-Aufschub: Sparkassen-Kunden droht Verjährung

Pressemitteilung vom
Wer möglicherweise noch Zinsansprüche aus seinem 2019 gekündigten Prämiensparvertrag bei der Wartburg-Sparkasse hat, muss sich sputen: Zum Jahresende droht die Verjährung eventueller Ansprüche. Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte den Vorstand der Wartburg-Sparkasse gebeten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten – und damit gerade jetzt vor Weihnachten ein positives Signal für ihre Kund:innen zu setzen.
Sparkasse-Filiale.
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Die Verbraucherschützer hatten in ihrem Schreiben eine Frist bis zum 16. Dezember gesetzt, bis zu der die Sparkasse antworten sollte. Diese hat der Sparkassenvorstand ohne Reaktion verstreichen lassen – und ist damit auch der Bitte nicht nachgekommen, auf die Einrede der Verjährung bis zur höchstrichterlichen Klärung der Zinsanpassung zu verzichten. Demnach droht die Verjährung eventueller Ansprüche auf Zinsnachauszahlung für die 2019 durch die Wartburg-Sparkasse gekündigten variabel verzinsten Prämiensparverträge.

„Die Wartburg-Sparkasse vergibt hier die Chance auf ein Zeichen des guten Willens, sozusagen ein ‚Weihnachtsgeschenk‘ an ihre treuen Kundinnen und Kunden“, sagt Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. Gerade in Zeiten knapper Kasse wegen steigender Preise für Energie und Lebensmittel wäre ein Verzicht der Einrede auf Verjährung ein positives Signal an alle Sparenden gewesen.

Betroffene Sparkassenkund:innen, deren Prämiensparverträge in 2019 gekündigt wurden, sollten die jetzt noch verbleibenden Dezembertage nutzen und ihren Zinsanspruch geltend machen.

Das sollten Sie tun:

  • Wenden Sie sich sofort an die unabhängige Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Die Schlichtung ist kostenfrei. Einfach den Antrag auf der Internetseite unter www.dsgv.de/schlichtungsstelle ausfüllen und per E-Mail an die Schlichtungsstelle senden. Mit Zugang des Antrages bei der Schlichtungsstelle ist die Verjährung gehemmt.
  • Fordern Sie die Wartburg-Sparkasse schriftlich auf, sich nicht auf die Verjährung ihrer Zinsansprüche zu berufen. Wer ein solches Schreiben nachweisen kann, gewinnt Zeit, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind.
  • Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann per Gericht eine rechtskräftige Entscheidung zu seinem persönlichen Fall erwirken.

Verbraucherzentrale Thüringen unterstützt

Wer unsicher ist, welcher Weg im Zweifelsfall der richtige ist, kann sich an die Finanzexpert:innen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter Tel. 0361 555 14 0.

Nutzen Sie auch die Online-Beratung der Verbraucherzentrale zum Thema Prämiensparverträge. 

 

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