Die Kündigungen der Prämiensparverträge durch die Kreissparkasse Nordhausen sind unrechtmäßig, so die Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen. Auf ihr Anraten hatten viele Sparkassenkund:innen der Kündigung widersprochen.
Diesen Widerspruch schmetterte die Sparkasse jetzt ab. In ihrem Schreiben argumentierte sie, dass es bei den besonderen Konditionen der betroffenen Verträge unklar sei, ob die höchste Prämienstufe überhaupt jemals erreicht werde. Eine zeitlich unbegrenzte Sparmöglichkeit können Kund:innen aber schon aus ökonomischer Sicht nicht erwarten. Die Kündigung sei deshalb rechtmäßig, so die Sparkasse.
„Sparkassenkund:innen sollten das nicht einfach so hinnehmen, sondern sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden“, sagt Andreas Behn, Referent Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Nach unserer Auffassung ist die Kündigung unrechtmäßig, weil bei keinem der uns vorliegenden Verträge alle vereinbarten Prämien ausgezahlt wurden.“
Das können Sie jetzt tun
- Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen. Den Kontakt der Schlichtungsstelle finden Sie im Antwortschreiben der Sparkasse oder unter http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle.
- Sparkassenkund:innen mit einer Rechtsschutzversicherung, die Aussicht auf eine Deckungszusage haben und deren Selbstbeteiligung niedrig ist, können auch eine Klage gegen die Kündigung prüfen.
Bei weiteren Fragen zum Thema können sich Verbraucher:innen direkt an unsere Beratungsstellen in Nordhausen, August-Bebel-Platz 6, in Mühlhausen, Brückenstraße 23, oder in Leinefelde, Jahnstraße 12, wenden. Eine Beratung ist nur nach Terminvereinbarung unter Tel. (0361) 555 14 0 bzw. (0365) 8310110 möglich.
Weitere Informationen online
Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“.