Nicht alle Webseiten setzen das Cookie-Banner rechtskonform um
Das Cookie-Banner ist für viele das Mittel, um die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Allerdings sind noch nicht alle Cookie-Banner tatsächlich rechtskonform. Im April 2021 untersuchten die Verbraucherzentralen zusammen mit dem Verbraucherservice Bayern und dem Bund der Versicherten stichprobenartig die Cookie-Banner auf verschiedenen Webseiten.
Das Ergebnis: Nach Ansicht der Verbände waren seinerzeit knapp zehn Prozent der Banner eindeutig unzulässig. Sie gaben Webseitenbesucher:innen entweder gar keine Wahl oder waren aufgrund anderer Merkmale – wie etwa einem bereits gesetzten Häkchen – nicht rechtskonform. Zudem bewegte sich die Gestaltung der übrigen Banner häufig in einer gesetzlichen Grauzone: Besonders häufig wurde über manipulatives Design versucht, Webseitenbesucher:innen zur Zustimmung zu bringen.
Die beteiligten Verbände mahnten daraufhin Webseiten mit unzulässigen Cookie-Bannern ab. Die meisten Unternehmen zeigten sich schnell einsichtig und nahmen Änderungen an ihren Webseiten vor. Es ist allerdings zu erwarten, dass immer noch auf vielen Webseiten nicht-konforme Banner verwendet werden.
Melden Sie den Verbraucherzentralen manipulative oder unzulässige Cookie-Banner.
Welche Webseiten brauchen ein Cookie-Banner?
Ob eine Webseite ein Cookie-Banner braucht, hängt davon ab, welche Art von Cookies eingesetzt wird. Vor allem ist aber entscheidend, welche Daten die Webseite sammelt: Sollen über gesetzte Cookies personenbezogene Daten gespeichert werden, muss die Webseite sich dafür Ihre Zustimmung einholen. Dafür wird meist ein Cookie-Banner verwendet.
Tatsächlich hat die Abfrage Ihrer Zustimmung im Grunde nichts mit dem Cookie-Banner oder Cookies an sich zu tun. Auch wenn eine Webseite oder ein Unternehmen auf andere Weise Ihre personenbezogenen Daten speichert, müssen Sie dem zustimmen.
Welche Daten von Cookies gespeichert werden, kann individuell programmiert werden: