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Wärmepumpenstrom: So heizen Sie günstiger mit der Wärmepumpe

Stand:
Neue Regelungen für Wärmepumpen sollen das Stromnetz vor Überlastung schützen. Ob die Regelungen für Sie gelten, hängt vom Einbaudatum Ihrer Wärmepumpe ab. Wir geben Ihnen den Überblick.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wärmepumpen, die seit Januar 2024 in Betrieb genommen werden, müssen steuerbar sein. Dafür gibt es einen Rabatt auf die Netzentgelte.
  • Wärmepumpen, die vor 2024 in Betrieb gegangen sind und einen eigenen Stromzähler haben, können im Vergleich zum Haushaltsstrom von günstigeren Wärmepumpenstromtarifen profitieren und so ebenfalls von reduzierten Netzentgelten profitieren. Alternativ können Sie sich auch freiwillig für die neuen Regelungen entscheiden.
  • Wärmepumpen, die vor 2024 in Betrieb gegangen sind und keinen eigenen Stromzähler mit speziellem Wärmestromtarif haben, können freiwillig die neuen Regelungen in Anspruch nehmen.
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Warum gibt es neue Regelungen für den Betrieb von Wärmepumpen?

Immer mehr Verbraucher:innen steigen auf eine Wärmepumpe oder ein E-Auto um oder nutzen im Sommer eine Klimaanlage. Damit alle diese Geräte an das Stromnetz angeschlossen werden können, ausreichend Strom zur Verfügung haben und das Stromnetz nicht an manchen Stellen überlastet wird, wird in §14a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber gedimmt werden können. Mit dimmen ist gemeint, dass die Wärmepumpe zwar mit weniger Leistung auskommen muss, aber nie ganz abgestellt wird. Das ist vergleichbar mit einer Lampe, die man dimmen kann. Aktuell ist dieses Dimmen noch nicht notwendig und technisch oft auch noch gar nicht möglich. In Zukunft soll es, zusammen mit zusätzlichem Netzausbau, den reibungslosen Netzbetrieb und gleichzeitig eine Mindest-Heizleistung sicherstellen. Steuerbare Verbrauscheinrichtungen sind z. B. Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Klimaanlagen.

Welche Regelungen gelten für Haushalte, deren Wärmepumpe 2023 oder eher in Betrieb gegangen ist?

Für Haushalte, die spätestens Ende 2023 eine Wärmepumpe mit einem eigenen Stromzähler in Betrieb genommen haben, gilt die bisherige und im Folgenden geschilderte Regelung weiterhin. Ab 2029 gelten auch für diese Haushalte die neuen Regelungen (siehe unten). Wer möchte, kann auch bereits jetzt freiwillig die neuen Regelungen in Anspruch nehmen. Ein Wechsel zurück zur alten Regelung ist dann nicht mehr möglich.

Für Wärmepumpen, die einen eigenen Stromzähler haben, gibt es Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom, sogenannte Wärmepumpenstromtarife. Wärmepumpen mussten dafür zusätzlich beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden. Der Netzbetreiber kann sie dann zu bestimmten und vorab feststehenden Zeiten, sogenannte Sperrzeiten, für wenige Stunden am Tag komplett abschalten, um das Netz zu entlasten. Dann sind die Netzentgelte auch geringer als beim Haushaltsstrom. Diesen Preisvorteil erhalten Verbraucher:innen jedoch nur, wenn der Netzbetreiber weiß, dass der Zähler für die Wärmepumpe zu einer solchen steuerbaren Verbrauchseinrichtung gehört.

Verbraucher:innen, deren Wärmepumpe bis Ende 2023 in Betrieb genommen wurden, konnten sich überlegen, ob sie die Wärmepumpe an einen eigenen Stromzähler anschließen lassen, oder über den Haushaltsstromzähler laufen lassen wollen. Letzteres ist sinnvoll, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe niedrig ist, wie es häufig bei Neubauten der Fall ist. Denn für den zweiten Zähler und den Abschluss eines weiteren Stromliefervertrags fällt eine zusätzliche Grundgebühr an. Bei durchschnittlichen und höheren Verbräuchen der Wärmepumpe lohnt sich aber in der Regel der Abschluss eines eigenen Wärmepumpenstromtarifs, da die Netzentgelte durchschnittlich ca. 7 Cent pro Kilowattstunde günstiger sind als beim normalen Haushaltsstromtarif.

Jeder Netzbetreiber kann allerdings selbst festlegen, wie hoch die Netzentgelte für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sein sollen. Daher variiert die Einsparmöglichkeit von Netzgebiet zu Netzgebiet. Das führt dazu, dass es in manchen Regionen sehr günstige und in anderen Regionen nur vergleichsweise teure Wärmepumpenstromtarife gibt. Zudem gewähren die meisten Netzbetreiber für Wärmepumpenstrom eine niedrigere Konzessionsabgabe. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Kostenvorteil von ca. 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Eine Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Gemeinden von Energieversorgern für die Nutzung von öffentlichen Grundstücken verlangen können.

Wie finde ich günstige Wärmepumpenstromtarife?

Wärmepumpentarife werden von Stromanbietern angeboten. Sie können diese direkt auf den Internetseiten der Stromversorger und in den Vergleichsportalen finden. Der Ablauf des Wechsels des Stromtarifs funktioniert grundsätzlich genauso wie beim Haushaltsstrom. Sie benötigen allerdings zusätzliche Informationen für die Suche nach einem Wärmepumpenstromtarif in Tarifportalen.

Zählerart: Tarife für Wärmepumpenstrom können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es für die Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler, getrennt vom Haushaltsstrom, gibt. Es handelt sich also um eine sogenannte getrennte Messung. Es gibt allerdings sowohl Ein- als auch Zweitarifzähler. Hier müssen Sie beim Wechsel auf jeden Fall die richtige Angabe machen. Wenn Sie bereits eine Rechnung für Wärmepumpenstrom haben, finden Sie diese Information dort. Schauen Sie ansonsten nach, ob bei Ihnen ein Zähler mit einem oder zwei Zählwerken hängt. Sie können im Zweifel auch ihren Netzbetreiber kontaktieren, um zu erfahren, welcher Zähler bei Ihnen installiert ist und welche Messart bei Ihnen vorliegt. 

Jahresverbrauch: Benötigt wird immer der Stromverbrauch für ein ganzes Jahr, da der Bedarf je nach Jahreszeit stark schwankt. Bei einer Zweitarifmessung müssen sowohl für den Hochtarif (HT) als auch für den Niedertarif (NT) Verbrauchswerte vorliegen. Liegt der Jahresverbrauch nicht vor, ist eine Schätzung sinnvoll. Sollte Ihnen der Verbrauch nicht bekannt sein, unterstützt die Energieberatung der Verbraucherzentralen bei einer Schätzung.

Auf welche Tarifbedingungen sollte ich achten?

Für die Tarifsuche gelten die gleichen Tipps wie für den Tarifvergleich beim Haushaltsstrom, allerdings mit drei Ausnahmen:

  1. Bei der Tarifsuche sollten Sie nicht ausschließlich nach Tarifen mit Preisgarantie suchen, weil die Auswahl sonst gegebenenfalls zu klein wird. Falls günstige Tarife mit Preisgarantie im Ranking zur Auswahl stehen, können Sie sich immer noch dafür entscheiden.
  2. Es empfiehlt sich, von in Frage kommenden Anbietern persönliche Angebote einzuholen. Zwar haben die meisten Unternehmen online eigene Tarifrechner, die anhand der Postleitzahl ermitteln, ob eine Belieferung möglich ist. Doch ist beim Wärmepumpenstrom nicht nur die Postleitzahl entscheidend, sondern die genaue Adresse – die Auskunft des Online-Rechners kann daher falsch sein.
  3. Für den Fall, dass Sie bisher keinen Wärmepumpenstromvertrag beim örtlichen Grundversorger haben, beachten Sie folgenden Hinweis: Die gängigen Tarifplattformen geben nicht immer korrekt den örtlichen Grundversorger mit seinen Konditionen für Wärmepumpenstrom an. Prüfen Sie daher direkt auf der Homepage des Grundversorgers, ob es einen entsprechenden Wärmepumpentarif gibt, oder erfragen Sie diesen telefonisch. Nur so haben Sie alle Informationen als Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Wechsel.

Welche Regelungen gelten für Wärmepumpen, die ab 2024 in Betrieb gegangen sind?

Jede Wärmepumpe, die seit dem 01.01.2024 an das Stromnetz angeschlossen wurde, muss steuerbar sein. Sie kann vom Netzbetreiber angesteuert und die Leistung „gedimmt“ werden. Die Dimmung darf nur dann erfolgen, wenn sie aufgrund von Netzüberlastung erforderlich ist. Es wird so gedimmt, dass immer mindestens 4,2 kW Leistung aus dem Stromnetz bezogen werden können. In Zukunft werden Wärmepumpen also netzorientiert gesteuert. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ausgestaltet hat die Bundesnetzagentur die neuen Regelungen auf Grundlage dieses Gesetzes.

Ein Vorteil der neuen Regelung ist außerdem, dass Netzbetreiber den Anschluss einer Wärmepumpe an das Stromnetz nicht mehr ablehnen dürfen.

Wärmepumpen, deren elektrischer Leistungsbezug kleiner als 4,2 Kilowatt ist, werden nicht gesteuert. Ausnahme: Sie haben eine Wärmepumpe und z.B. eine Klimaanlage, die in der Summe über 4,2 Kilowatt elektrische Leistung beziehen. Größeren Wärmepumpen (> 11 Kilowatt Leistung) stehen immer mindestens 40 Prozent der elektrischen Anschlussleistung zur Verfügung.

Der elektrische Leistungsbezug der Wärmepumpe aus dem Stromnetz ist nicht mit der Heizleistung der Wärmepumpe zu verwechseln. Der elektrische Leistungsbezug ist die aus dem Stromnetz bezogene Leistung. Die elektrische Anschlussleistung gibt an, wie hoch die elektrische Leistung ist, die eine Wärmepumpe maximal aus dem Stromnetz ziehen kann.

Haushalte mit Wärmepumpe bekommen im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung eine Vergütung: Sie zahlen reduzierte Netzentgelte.

Die Haushalte können dabei zwischen verschiedenen Rabatt-Modulen wählen:

Modul 1: Pauschale Reduktion der Netzentgelte
  • Der pauschale Rabatt beträgt durchschnittlich ca. 150 Euro brutto pro Jahr und bewegt sich zwischen ca. 106 und 210 Euro pro Jahr (Stand 2024), je nach Netzgebiet und Höhe der Netzentgelte vor Ort.
  • Der Rabatt wird ohne einen zusätzlichen Zähler für die Wärmepumpe gewährt.
  • Es sind keine Änderungen an der Messstelle oder dem Zählerschrank erforderlich.

Standardlösung, wenn keine aktive Wahl für eins der Module getroffen wurde
Eignet sich für Wärmepumpen mit geringem Verbrauch

Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60%
  • Der Netzentgelt-Arbeitspreis reduziert sich um 60 Prozent. Dieser entspricht aber nicht dem Arbeitspreis des Strompreises.
  • Voraussetzung: Eigener Stromzähler für die Wärmepumpe.
  • Erlass des Netzentgelt-Grundpreises für den extra Wärmepumpenzähler (durchschnittlich ca. 95 Euro pro Jahr).
  • Beispiel: Bei einem Netzentgelt in Höhe von 10 Cent reduziert sich das Netzentgelt auf 4 Ct/kWh. Verbraucht die Wärmepumpe 6.000 kWh/a, dann zahlt der Haushalt 360 Euro weniger Netzentgelte pro Jahr.
  • Modul 2 ist nicht mit Modul 3 (variable Netzentgelte) kombinierbar.
  • Bei Modul 2 wird aufgrund des eigenen Zählers eine geringere Konzessionsabgabe fällig (0,11 Cent pro Kilowattstunde netto statt ca. 1,6 Ct beim Haushaltsstrom).
  • Aufgrund des extra Zählers lässt sich eine Befreiung von Offshore- und KWK-Umlage  nach §22 EnFG beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter dem Abschnitt "Wie erhalte ich Erstattungen von Umlagen für Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt?".

Modul 2 kann sich vor allem bei höheren Verbräuchen der Wärmepumpe lohnen. Ein grober Orientierungswert sind ca. 4.000 Kilowattstunden Stromverbrauch und mehr pro Jahr.

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte, ab April 2025 verfügbar
  • Variable Netzentgelte auf den kompletten Haushaltsstromverbrauch inklusive Wärmepumpe.
  • Es ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich.
  • Modul 3 lässt sich nur mit Modul 1 kombinieren.
  • Vorgesehen sind Arbeitspreis-Netzentgelte mit drei Zeitstufen. Die Zeitstufen werden einmal im Jahr vom Netzbetreiber festgelegt.

Ein Wechsel zwischen den Modulen ist einmal jährlich möglich, allerdings nicht rückwirkend.

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite die neuen Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ausführlich erklärt.

Wie bekomme ich die reduzierten Netzentgelte und wem teile ich mit, für welches Modul ich mich entschieden habe?

Die Erstattung der reduzierten Netzentgelte erfolgt über den Stromlieferanten. Sie können die Entscheidung, für welches der Module Sie sich entschieden haben, Ihrem Stromlieferanten oder bei Anmeldung der Wärmepumpe auch Ihrem Netzbetreiber mitteilen. Stromlieferanten müssen bei der Abrechnung das genutzte Modul transparent ausweisen. Die Wahl für ein genutztes Modul erfolgt losgelöst vom Stromliefervertrag. Achten Sie darauf, ob Ihr Stromlieferant Ihnen die Reduktion der Netzentgelte weitergibt.

Wie finde ich Wärmepumpenstromtarife nach den neuen Regelungen des §14a EnWG?

Stromlieferanten können weiterhin eigene Wärmepumpenstromtarife für Haushalte anbieten, die einen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe haben. Im Moment ist für Verbraucher:innen anhand der Vergleichsportale jedoch nicht und anhand der Angaben von Stromlieferanten auf deren Internetseiten nur selten erkennbar, ob die angebotenen Tarife nur für Bestandsanlagen gelten, oder auch für die neue Regelung nach §14a EnWG. Erkundigen Sie sich daher am besten direkt bei den Stromlieferanten, ob und welche Tarife sie nach der seit dem 01.01.2024 gültigen, neuen Regelung nach dem §14a EnWG anbieten.

Neue Wärmepumpe mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024Wärmepumpe mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024, mit Steuerung nach §14a alte FassungWärmepumpe mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024, ohne Steuerung
Die neue Regelung gilt für alle Wärmepumpen mit mehr als 4,2kW elektrischer Anschlussleistung.Übergangsfrist: Betrieb nach der alten Regelung bis Ende 2028 möglich. Ab 2029 gilt die neue Regelung.Weiterhin keine Steuerung nötig, kann aber freiwillig vereinbart werden.
Ist die Leistung kleiner als 4,2 kW, besteht keine Pflicht zur Steuerbarkeit der Anlage.Freiwilliger Wechsel in die neue Regelung vorab möglich. 

Ich habe schon länger eine Wärmepumpe. Ist ein freiwilliger Wechsel in die neuen Regelungen bereits heute sinnvoll?

Haushalten, die eine Bestandsanlage mit eigenem Zähler haben und bisher vergünstigte Wärmepumpenstromtarife nutzen, empfehlen wir, zunächst weiterhin von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Ein Wechsel zur neuen Regelung sollte erst dann angestrebt werden, wenn sich die neue Regelung eingespielt hat.

Haushalte, die eine Bestandsanlage ohne eigenen Zähler haben, können durch einen Wechsel in Modul 1 der neuen Regelung durchschnittlich ca. 160 Euro pro Jahr sparen.

Sie können bei Ihrem Netzbetreiber auf der Internetseite (bei den veröffentlichten Netzentgelten) nachschauen, wie hoch der jährliche Rabatt in ihrem Netzgebiet ist. Um den Rabatt zu bekommen, muss die Wärmepumpe allerdings steuerbar gemacht werden. Daraus könnten sich technische Nachteile beim Betrieb der Wärmepumpe ergeben (zum Beispiel wenn die Wärmepumpe nicht modulierend sondern nur im „ON-OFF-Modus“ arbeitet und kein Pufferspeicher vorhanden ist). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Installationsbetrieb, ob die Steuerbarkeit ohne Nachteile umsetzbar ist.

Wie erhalte ich Erstattungen von Umlagen für Wärmepumpen mit eigenem Zählpunkt?

Bei Wärmepumpen, die über einen eigenen Stromzählpunkt angeschlossen sind, ist auf Antrag eine Erstattung der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage möglich. Gesetzliche Grundlage dafür ist §22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Allerdings steht die Erstattung unter Vorbehalt einer noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Dennoch ist es bereits jetzt möglich und sinnvoll, einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Mehrere Energielieferanten haben dazu Musterschreiben auf ihrer Internetseite. Die Höhe der Erstattung beträgt für das Kalenderjahr 2024 1,1 Cent pro Kilowattstunde brutto. Das sind bei einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden ca. 65 Euro im Jahr. Durch den Anstieg der Umlagen werden es im Jahr 2025 bereits 1,3 Ct/kWh, also umgerechnet knapp 80 Euro pro Jahr sein.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

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