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Private Rentenversicherung: zur Altersvorsorge nicht die erste Wahl

Stand:
Private Lebens- und Rentenversicherungen werden zur Aufbesserung der gesetzlichen Rente verkauft. Doch Achtung: Für eine attraktive Rendite müssen Sie steinalt werden. Unser Fazit: Nicht empfehlenswert, es gibt bessere Alternativen. Wir fassen die Fallstricke zusammen.
Altersvorsorge Rente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um Ihren finanziellen Bedarf im Alter zu decken, müssen Sie bis zum Rentenbeginn Vermögen aufbauen. Dafür gibt es verschiedene Strategien und verschiedene Produkte.
  • Wie Sie bedarfsgerecht langfristig Vermögen aufbauen, hängt von Faktoren wie Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihren Zielen sowie Ihrer Risikobereitschaft ab.
  • Hier lesen Sie, warum Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Indexpolicen als Vermögensaufbau zur Altersvorsorge meist nicht die erste Wahl sind und was Sie nach Abschluss noch tun können.
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Warum Versicherungen zum Vermögensaufbau meist ungeeignet sind

Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Indexpolicen sind meist nicht zum Vermögensaufbau geeignet.

Ein Grund sind die hohen Abschluss- und Vertriebskosten. Sie sind höher als bei allen anderen Produkten, und sie belasten den Vermögensaufbau besonders in den ersten Vertragsjahren. Die hohen Kosten gehen zu Lasten der erzielbaren Rendite und damit direkt zu Lasten des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge.

Zwischen den einzelnen Anbietern gibt es bei der Höhe der Kosten zum Teil große Unterschiede.

Die Versicherungen, die Ihnen auf Provision tätige Vermittler anbieten, sind aber generell teuer.

Vereinzelt werden auch sogenannte Nettotarife angeboten, die günstiger sind, weil sie ohne Provisionen für die Vermittler kalkuliert wurden. Um aber einen Nettotarif zu erhalten, muss man sich meist an sogenannte Honorarvermittler oder Honorarberater wenden, die für die Vermittlung ein gesondertes Entgelt erhalten, das kaum niedriger ist als die üppige Provision eines Versicherungsvertreters. Deshalb sind auch Nettotarife mit Vorsicht zu genießen.

Oft werden Versicherungen auch mit Risikoschutz gegen Berufsunfähigkeit kombiniert. Warum das in der Regel keine Vorteile bringt und welche kostengünstigen Alternativen es zu kombinierten Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukten gibt, lesen Sie weiter unten.

Wie teuer ist meine Versicherung?

Angaben hierzu finden Sie im Versicherungsantrag sowie im Produktinformationsblatt, teilweise auch in den jährlichen Standmitteilungen. Um die zahlreichen unterschiedlichen Kostenarten der Versicherer in eine Größe zusammenzufassen, sind sogenannte "Effektivkosten" auszuweisen (auch: Reduction in Yield). Die Berechnung dieser Kostengröße ist gesetzlich vorgeschrieben und soll darstellen, inwiefern die Kosten die jährliche Rendite reduzieren.

So reduzieren Kosten die Kapitalerträge

Folgende Tabelle illustriert den Effekt der jährlichen Effektivkosten auf die erzielbaren Erträge bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro über 40 Jahre Anlagedauer. Bei einer Rendite von 3 % pro Jahr reduzieren Effektivkosten von 1 % pro Jahr die Kapitalerträge bereits um 43 %, also fast um die Hälfte.

Fondspolicen werden oft mit höheren Renditechancen verkauft, denkbar sind auch 5 % pro Jahr. Hier reduzieren jedoch Effektivkosten von 3 % pro Jahr (durchaus im Bereich des Üblichen) drei Viertel aller Kapitalerträge.

 Effektivkosten 1 % pro JahrEffektivkosten 2 % pro JahrEffektivkosten 3 % pro Jahr
Rendite vor Kosten 1 % pro Jahr100 %  
Rendite vor Kosten 2 % pro Jahr57 %100 % 
Rendite vor Kosten 3 % pro Jahr43 %75 %100 %
Rendite vor Kosten 4 % pro Jahr36 %63 %84 %
Rendite vor Kosten 5 % pro Jahr32 %56 %75 %

Ob Renditen bzw. Effektivkosten um einzelne Prozentpunkte höher oder niedriger ausfallen, ändert an der grundsätzlichen Situation nichts: Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge geht nicht an Sie, sondern an den Versicherer.

Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen, wie übrigens die meisten Verbraucher:innen, bedeutet das wegen hoher Abschlusskosten und Stornoabschläge meist herbe Verluste. Bei Fondspolicen rechnet die BaFin aktuell damit, dass jedes Jahr 3,14 % der Verträge vorzeitig beendet werden. Bei Verträgen mit einer Ansparphase von 40 Jahren verschwinden so im Lauf der Jahre mehr als 70 % der Kunden, rechnete die BaFin jüngst vor. Wie wichtig es deshalb ist, unnötige Kosten zu vermeiden, können Sie hier nachlesen.

Während die Kosten vertraglich festgelegt sind, gilt dies für die Renditen meist nicht. Diese sind ungewiss, insbesondere bei Fonds- und Indexpolicen.

Bei Renten- und Lebensversicherungen mit garantierten Leistungen kalkulieren die Versicherer immerhin ein Minimum an festen Erträgen ein, umgangssprachlich ist dabei vom sogenannten Garantiezins die Rede. Das klingt aber besser als es ist:

  • Der Garantiezins wird nur auf die Beiträge gewährt, die nach Abzug der Kosten und Risikovorsorge übrigbleiben.
  • Außerdem ist der Garantiezinssatz nicht für jeden Versicherer derselbe. Er kann, selbst im gleichen Jahr des Vertragsabschlusses, unterschiedlich hoch ausfallen.

Mit welchem Zins ein Versicherer die garantierten Leistungen berechnet darf, wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Diesen Zins nennt man Höchstrechnungszins. Er soll verhindern, dass Versicherer nicht mehr Zinsen versprechen als sie am Markt sicher erzielen können.

Beispiel: Ein Versicherer hat Ihnen eine garantierte Ablaufleistung von 33.267 Euro vertraglich zugesichert. Der Versicherer darf hierbei Zinserträge, die er mit Ihrem Geld erwirtschaften wird, einkalkulieren. Ob er dazu mit dem Höchstrechnungszins oder einen geringeren Zins rechnet, muss er Ihnen nicht mitteilen. Sie erfahren lediglich die garantierte Ablaufleistung.

Welcher Höchstrechnungszins zulässig war, als Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, können Sie folgender Tabelle entnehmen:

 Höchstrechnungszins
1942 bis 06/19863,00 %
07/1986 bis 06/19943,50 %
07/1994 bis 06/20004,00 %
07/2000 bis 12/20033,25 %
01/2004 bis 12/20062,75 %
01/2007 bis 12/20112,25 %
01/2012 bis 12/20141,75 %
01/2015 bis 12/20161,25 %
01/2017 bis 1/20210,90 %
01/2022 bis 12/20240,25 %
Ab 01/20251,00 %

Die Rendite Ihrer Beiträge seit Vertragsbeginn und bis zum Vertragsablauf müssen die Versicherer dagegen nirgends ausweisen.

Schließlich gibt es auch bei den Garantieleistungen noch einen Haken: Im Fall einer Notlage des Versicherers sind die Garantieleistungen nicht sicher und können gekürzt werden.

Ein weiteres Problem ist der inkludierte Risikoschutz. Je nach Produkt und Tarif sehen Verträge Leistungen bei Tod, Unfall oder Berufsunfähigkeit vor. Diese Leistungen kosten aber Geld. Und wenn sich Ihr Bedarf ändert und Sie zum Beispiel den inkludierten Todesfallschutz in der Höhe nicht mehr brauchen, können Sie diesen nicht flexibel an Ihren Bedarf anpassen. Gleiches gilt für andere Versicherungsleistungen.

Besser und günstiger ist es, diese Versicherungsleistungen nach Bedarf einzukaufen und für jeden Bedarf einen Preis- und Leistungsvergleich, etwa bei der Stiftung Warentest, einzuholen.

Die Nachteile der Kapital-Lebensversicherung gelten im Grunde auch für Versicherungen, die Ihnen im Rahmen

  • der betrieblichen Altersversorgung,
  • der Riester- sowie
  • der Rürup- bzw. Basisrente

angeboten werden. Allerdings kommt es hier auf viele weitere Umstände und die Höhe der Förderung an. Mehr zur betrieblichen Altersversorgung lesen Sie hier. Zur Riester Rente finden Sie hier weitere Informationen.

Was Sie tun können, wenn Sie bereits eine Versicherung abgeschlossen haben

Wenn Sie schon vor Jahren eine Versicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen haben, kann sich die Frage stellen, ob die Fortsetzung des Vertrags vorteilhaft ist. Oft wird pauschal nicht zur Kündigung, sondern allenfalls zur Beitragsfreistellung geraten, weil mit einer Kündigung hohe Verluste verbunden sind. Derart pauschale Ratschläge sind aber selten fundiert.

Sie sollten es sich hier nicht zu einfach machen, sondern sich zunächst gründlich über alle Optionen informieren. Das können Sie tun:

  • Mit einem Rechner der unabhängigen Stiftung Warentest oder mit einem Rechner der werbefinanzierten Seite zinsen-berechnen.de können Sie Renditen ausrechnen. Das ist nur bei klassischen Versicherungen mit garantierten Leistungen hilfreich.
  • Wenn Sie Schulden haben oder in Kürze aufnehmen werden (z.B. zum Eigenheimerwerb): Prüfen Sie, ob es vorteilhaft sein könnte, den Rückkaufswert der Versicherung und die weiteren Beiträge zur Schuldentilgung zu verwenden. Ist die Beitragsrendite der Versicherung kleiner als der Darlehenszinssatz, könnte stattdessen eine raschere Entschuldung lukrativer sein.
  • Prüfen Sie, ob Sie die Beitragszahlung ggf. von monatlich auf jährlich umstellen können. Das spart Kosten und erhöht die Rendite, wenn auch nur minimal.
  • Bei fondsgebundenen Versicherungen können Sie prüfen, ob Sie teure, aktiv verwaltete Fonds in günstigere ETFs tauschen können. Das reduziert zumindest die laufenden Fondskosten (nicht aber die Versicherungskosten).
  • Verzichten Sie auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung. Sie ist überflüssig und teuer. Zusatzversicherungen können Sie separat kündigen.
  • Sollte eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung inkludiert sein, prüfen Sie, ob Sie diese benötigen oder idealerweise bereits anderweitig mit einer (selbstständigen) Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend abgesichert sind. Auch solche Zusatzversicherungen können Sie in der Regel separat kündigen.
  • Sie können sich an unsere Expert:innen in den Verbraucherzentralen wenden, um den Vertrag prüfen zu lassen. Diese können auch die Rendite bei Fortführung bzw. bei Beitragsfreistellung ausrechnen und bei Fonds- und Indexpolicen die Anlagestrategie bewerten. Davon hängt ab, ob eine Kündigung, Beitragsfreistellung oder Vertragsfortsetzung vorteilhafter ist.

Versicherungsvarianten im Überblick

Was ist eine Kapital-Lebensversicherung?

Eine Kapital-Lebensversicherung deckt zwei Bedarfe ab:

  • Eine Leistung im Todesfall zur Absicherung der Angehörigen, die in der Regel höher ist als die bis zum Todesfall bezahlten Beiträge, und
  • Vermögensaufbau, per Einmalbeitrag oder mit laufender Beitragszahlung. Die Leistung wird nach Vertragsende in einer Summe fällig.

Bei vielen Gesellschaften erfahren Sie allerdings nicht, wie der Beitrag auf die beiden Vertragsbestandteile aufgeteilt wird. Die im Vertrag und den jährlichen Standmitteilungen prognostizierte Auszahlung setzt sich aus einer Garantiesumme und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung zusammen. Für Neuverträge liegt der sogenannte Höchstrechnungszins seit 2025 bei 1,0 Prozent. Die garantierte Verzinsung darf also nicht höher ausfallen. Zieht man davon aber noch die Kosten ab, ist die garantierte Rendite derzeit kaum positiv. Berücksichtigt man sogar die Inflationsrate, ist sie negativ.

Ob der Versicherer über die Garantieleistungen hinaus weitere Erträge erwirtschaftet und Ihnen diese auch gutschreiben kann, ist ungewiss. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, neben dem Zinsniveau sind dies auch die Anlagestrategie und die Geschäftspolitik.

In den vergangenen Jahren mit Zinsen nahe Null wurden meist keine Überschüsse bezahlt. Die kürzlich wieder gestiegenen Zinsen werden daran nur allmählich etwas ändern. Schließlich bedeutet ein Zinsanstieg zunächst Kursverluste für die im Vermögen befindlichen Anleihen. Nur neu angelegte Gelder können dann rentabler investiert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt die Versicherungsgesellschaften und stellt hier einige weitere Erläuterungen der Kapital-Lebensversicherungen zur Verfügung.

Was ist eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung hat einiges gemeinsam mit der Kapital-Lebensversicherung. Ein Unterschied ist die meist geringere Leistung im Todesfall. Außerdem ist hier vorgesehen, wie der Name schon sagt, dass die Leistung in Form einer lebenslangen Rente erfolgt. Die Option einer einmaligen Kapitalleistung ist aber auch hier möglich und kann vertraglich vereinbart werden.

Auch bei der klassischen Rentenversicherung werden garantierte Leistungen so kalkuliert wie bei der Kapital-Lebensversicherung. Für Neuverträge bedeutet dies, dass nach Abzug der Kosten die Rendite wegen der Kosten meist negativ ist und dass Überschüsse ungewiss sind.

Bei der privaten Rentenversicherung werden meist zwei Vertragsvarianten angeboten:

  • die aufgeschobene Rente, das heißt, die Rentenzahlung beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt, und
  • die sofort beginnende Rente.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt die Versicherungsgesellschaften und stellt hier einige weitere Erläuterungen der privaten Rentenversicherung zur Verfügung.

Was sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen?

Sowohl die Kapital-Lebens- als auch die private Rentenversicherung wird in einer Variante ohne Garantiezins angeboten. Stattdessen investieren die Versicherer in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds.

Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat, und das ist zunächst ungewiss. Die Rendite, die Sie als Anleger:in mit diesem Produkt erzielen können, hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, in erster Linie also von den Zinsen und den Renditen der Aktienmärkte.

Aufgrund der hohen Kosten (Versicherung, Investmentfonds) kommen die Kapitalmarkterträge bei Ihnen als Anleger:in aber in der Regel nur in Bruchteilen an. Die Kosten fressen den Großteil der Erträge auf (siehe oben).

Was sind Indexpolicen?

Indexgebundene Rentenversicherungen (Indexpolicen) sind eine der jüngsten Erfindungen der Versicherungsbranche. Mit ihnen soll man an den Renditen des Aktienmarktes teilhaben, ohne die damit verbundenen Verluste tragen zu müssen. Die Werbung: "Chancen nutzen, ohne Risiken einzugehen" und "Die Altersvorsorge sicher gestalten und auch von den Renditechancen der Aktienmärkte partizipieren".

Die Wahrheit ist aber: Das stimmt nicht. Und weil das nicht funktionieren kann - was jeder weiß, der sich mit den Kapitalmärkten auskennt - verstecken die Anbieter den komplizierten Mechanismus der Indexbeteiligung im Kleingedruckten.

Auch im Praxistest fallen diese Produkte erwartungsgemäß durch. Immerhin gibt es sie schon einige Jahre, und die Standmitteilungen, die Verbraucher in der Beratung bei ihrer Verbraucherzentrale vorlegen, belegen eindrucksvoll, dass diese Produkte wegen hoher Kosten und geringer Renditechancen zum Vermögensaufbau auch in der Praxis eher nicht geeignet sind.

Bei Indexpolicen werden die Beiträge ähnlich wie bei der normalen (klassischen) Rentenversicherung angelegt. Allerdings wird Ihnen hier ein Wahlrecht eingeräumt, ob Sie im folgenden Jahr die Wertentwicklung eines bestimmten Index (Achtung dazu gibt es Fallstricke, mehr dazu unten!) erhalten möchten oder eine festgesetzte Verzinsung, die von den Überschüssen des Versicherers abhängt.

Diese Wahl wird Ihnen als lukratives Extra verkauft, mit dem Sie angeblich von höheren Renditechancen profitieren könnten ohne auf Sicherheit verzichten zu müssen. Aber auch die Versicherer können die Spielregeln des Kapitalmarktes nicht ändern: Mehr Sicherheit bedeutet immer auch weniger Renditechancen.

Fallstricke bei der Indexbeteiligung

Die Fallstricke bei der Indexbeteiligung stehen im Kleingedruckten (Versicherungsbedingungen und ggf. weitere Bedingungen), nämlich bei der Berechnung der sogenannten Indexpartizipation. Dazu wird meist lediglich ein winziger Teil Ihrer Beiträge (nur die Überschussbeteiligung) in bestimmte Finanzmarktinstrumente investiert. Diese Investitionen sollen für die in Aussicht gestellte Indexbeteiligung für die gesamte Anlagesumme sorgen. Die Sache hat aber einige Haken:

  • Bei dem gewählten Aktienindex handelt es sich meist um einen Kursindex. Dieser wird ohne Dividendenerträge berechnet. Damit bildet der Index keineswegs die Entwicklung der Aktienmärkte ab. Es fehlt ein ganz erheblicher Teil der Erträge eines Aktieninvestments.
  • Oft werden eigens für die Indexpolicen entwickelte Indizes verwendet. Diese eignen sich aber nicht zum Vermögensaufbau.
  • Die Renditen werden durch Partizipationsquoten und Caps begrenzt. Die Indexentwicklung kommt also nur zu einem Bruchteil beim Anleger an. Außerdem darf der Versicherer Partizipationssatz und Cap nach Vertragsschluss ändern.

Neben den Verbraucherzentralen rät auch die Stiftung Warentest wegen falscher Versprechen, Intransparenz und unkalkulierbarer Renditen von Indexpolicen ab.

Alternativen zum Vermögensaufbau fürs Alter

Machen Sie sich bewusst, dass Altersvorsorge zunächst nichts Anderes als Vermögensaufbau ist. Dieser ist dann erfolgreich, wenn er bedarfsgerecht ist. Das bedeutet, dass die Anlagestrategie

Die Alternativen zu Versicherungen sind in der Regel nicht nur einfacher, sondern auch günstiger und weitaus rentabler. Alles, was Sie hierzu wissen müssen, finden Sie hier.

In vielen weiteren Fällen stellen unsere Beratungskräfte immer wieder fest, dass simple Alternativen wie ein ETF-Sparplan, ein Festgeld oder Sparbrief oder eine Mischung aus passenden Geldanlagen zu deutlich besseren Ergebnissen geführt hätten, wie folgendes Beispiel aus unserer Beratungspraxis zeigt:

Einem Berufsstarter wurde eine Riester-geförderte IndexSelect-Police im Jahr 2011 mit Aussicht auf eine Beteiligung an der Entwicklung des Aktienindex Euro Stoxx 50 verkauft, bei garantiertem Schutz vor Verlusten bei negativer Indexentwicklung. In 2012 hat den Sparer dieses Versprechen immerhin vor gut 15 % Kursverlusten des Index bewahrt. Aber die hohen Renditen der folgenden Jahre kamen in dieser Police nur zu Bruchteilen an: Über die gesamte Laufzeit betrachtet, lagen die Erträge bei unter 3000 Euro oder umgerechnet 3 % pro Jahr. Eine Anlage in einen ETF, der den Euro Stoxx 50 inklusive Dividenden nachbildet, hätte trotz Auf und Ab der Börsen Erträge über gut 14.000 Euro erzielt bzw. eine Rendite von gut 9 %.

Zweifellos ist ein ETF-Sparplan aber auch mit Wertschwankungsrisiken verbunden. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer persönlichen Strategie zur Altersvorsorge Gedanken darüber machen, ob Sie derartige Wertschwankungsrisiken tragen wollen. Hier lesen Sie mehr zum Zusammenhang von Rendite und Risiko und wie Sie zu einer für Sie bedarfsgerechten Entscheidung kommen.

Was gilt für die Versteuerung?

Die Versteuerung von Leistungen aus einer Versicherung ist kompliziert. Einen Rat sollten Sie aber unbedingt beherzigen: Steuern sparen ist keine Anlagestrategie! Wenn Anbieter also mit dem Verkaufsargument "So können Sie Steuern sparen" daherkommen, dann ist in aller Regel Vorsicht geboten. Allzu oft verstecken sich dahinter überteuerte, unrentable oder sogar hoch riskante Produkte, die man Ihnen gegen lukrative Provisionen oder Honorare verkaufen will.

Lassen Sie die Produkte gerne prüfen, dabei helfen Ihnen auch die Experten in den Verbraucherzentralen weiter.

Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Umständen steuerfrei. Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen unterliegen Erträge aus Geldanlagen in der Regel der Abgeltungssteuer – bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt es aber viele Spezialfälle.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent vom Kapitalzuwachs (Leistung minus Summe gezahlter Beiträge), ggf. plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer gilt grundsätzlich auch für Leistungen aus Lebensversicherungen, sofern diese als Einmalauszahlung fällig werden. In bestimmten Fällen unterliegen die Erträge bei Ablauf aber nicht der Abgeltungssteuer, sondern der persönlichen Einkommenssteuer im sogenannten Halbeinkünfteverfahren. Dann ist die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern.

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente dagegen werden grundsätzlich mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Das bedeutet, dass ein Teil der Rente mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommenssteuer unterliegt. Anders ist dies bei Riester-Renten, bei Basis- oder Rürup-Renten sowie bei Leistungen aus Rentenversicherungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Diese werden in der Regel vollständig mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Wie Ihr Vertrag nach geltendem Recht zu versteuern ist, kann Ihnen auf Anfrage Ihr Vertragspartner mitteilen. Oft finden Sie auch in den Vertragsunterlagen einen Absatz zur Versteuerung. Die Verbraucherzentralen dürfen eine Steuerberatung nicht anbieten. Sie können sich beim Thema Steuern entweder selbst kundig machen, etwa indem Sie zum Thema Steuern in der Rente unseren Ratgeber lesen oder sich bei der Stiftung Warentest informieren. Alternativ können Sie sich aber auch an einen qualifizierten Steuerberater wenden.

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