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Öffentliche Warnungen vor gefährlichen Sportlerprodukten

Stand:
Immer wieder werden in bestimmten Kategorien von Sportlerprodukten Substanzen gefunden, vor denen Behörden öffentlich warnen. Das können sowohl als Dopingmittel eingestufte Stoffe als auch richtig (lebens-)gefährliche Zutaten sein. Mit Nahrungsergänzung hat das nichts zu tun.
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Als besonders gefährlich hat das Bundesinstitut für Risikobewertung die Substanz DMAA (Dimethylamylamin) eingestuft, die in einigen Produkten auch als Zutat "Geranienextrakt" oder "Methylhexanamin" genannt wird.

Wegen schwerer Nebenwirkungen warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor Nahrungsergänzungsmitteln, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten. Wichtigste Vertriebsschiene ist das Internet.

Alle diese Produkte werden zur Leistungssteigerung beim Sport "Pre-Workout-Booster", zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit angeboten. Bei DMBA handelt es sich um eine synthetische Substanz, die weder eine Zulassung als Arzneimittel hat noch als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt ist und niemals legal an Menschen getestet wurde. Sie wird vor allem in "AMP Citrat‟-Produkten eingesetzt, als Nachfolger vom (verbotenen) Jack3D mit DMAA. Seit ca. 2015 gibt es - wiederum als Nachfolger des verbotenen DMBA - DMHA ((Dimethylhexylamine, 2-aminoisoheptan, Octadrin), einen DMAA-Abkömmling.

Bei all diesen Substanzen handelt es sich um Stimulanzien, die laut WADA-Liste 2024 als Dopingsubstanzen gelten und im Wettkampfsport verboten sind.

Verkauf und Weitergabe dieser Substanzen sind verboten. Allerdings werden gerade im Internet immer wieder in fernen Laboren hergestellte, Arzneimitteln nachempfundene Substanzen angeboten, für die es überhaupt keine Sicherheitsprüfungen gibt. Die Vertreiber sitzen im sicheren Ausland, belangt werden sie praktisch nie.

In anderen Fällen wie bei DMHA handelt es sich um nicht zugelassene neuartige Lebensmittel. Dieser Begriff beschreibt Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht in größerem Maße verzehrt wurden oder schon damals Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln waren. Diese müssen sich vor dem offiziellen Verkauf („Inverkehrbringen“) einem Zulassungsverfahren unterziehen und ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit nachweisen.

Wirklich (lebens-)gefährlich ist der in Internetshops vor allem für Bodybuilder angebotene Fatburner DNP (Dinitrophenol).

Eine 2023 veröffentlichte Studie aus den USA warnt vor Pflanzenstoffen mit angeblich leistungssteigernden Eigenschaften in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln. Bei 89 % der Etiketten waren die Inhaltsstoffe nicht korrekt angegeben haben, 12 % der Produkte enthielten in den USA verbotene Inhaltsstoffe.

 

Mehr Informationen gibt es hier:

Gewonnen und trotzdem verloren - ungewollt gedopt

Gesundheitsgefahr durch illegale Stoffe

Zurückgerufene Nahrungsergänzungsmittel / Verbraucherwarnungen

Sicherheitsaspekte von Nahrungsergänzungsmitteln im Sport (Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin)

Nahrungsergänzungsmittel im Sport (Bundesinstitut für Risikobewertung)

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

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Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
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