Die Sparkasse Unstrut-Hainich versucht aktuell, die variabel verzinsten Vermögenspläne zahlreicher Kund:innen in neue Geldanlagen als Sparkassenbriefe zu überführen. Alternativ bietet sie den Betroffenen eine Abschlusszahlung mit einer Sonderprämie an. Ziel der Sparkasse ist es in beiden Fällen, Sparende dazu zu bewegen, ihre langfristig angelegten, variabel verzinsten Vermögenspläne zu beenden und damit auch deren eventuell bestehenden Ansprüche auf Zinsanpassung abzugelten. Für Sparende sind diese Verträge attraktiv, weil sie neben dem Zins eine lukrative Prämie bieten.
Die Sparkasse begründet ihr Vorgehen mit der derzeitigen Rechtsprechung zur Zinsanpassung und mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Aufgrund dieser ergäbe sich laut Sparkasse Unstrut-Hainich eine Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Zinsanpassung bei den Vermögensplänen, die mit den vorgeschlagenen Optionen beseitigt werden soll. Dabei setzt sie in ihrem Schreiben eine Frist bis zum 30. November 2022, lässt aber offen, was mit den Verträgen der Kund:innen passiert, die auf die vorgeschlagenen Optionen nicht eingehen. Viele Betroffene sind daher unsicher, ob sie die Vorschläge der Sparkasse annehmen sollten.
„Treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen und prüfen Sie die zur Wahl gestellten Optionen genau“, rät Andreas Behn, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Bei allen Vorschlägen ist davon auszugehen, dass sie Sparende gegenüber ihren bestehenden Verträgen benachteiligen.“ So werben die Optionen zwar mit Sonderprämien und höheren Zinsen. Diese reichen jedoch in der Regel längst nicht an die Prämien heran, auf die Verbraucher:innen bis zum Erreichen ihrer letzten Prämienstaffel Anspruch haben.
Reagieren Sparende nicht auf das Schreiben, muss die Sparkasse den Vermögensplan unverändert fortsetzen. Wer sich dafür entscheidet, keine der vorgeschlagenen Optionen anzunehmen oder nicht auf die Aufforderung reagiert, muss allerdings damit rechnen, dass die Sparkasse versucht, den Vertrag zu kündigen.
„Zu einer Kündigung hat die Sparkasse nach Auffassung der Verbraucherzentrale aber kein Recht“, sagt Andreas Behn. „Eine Kündigung wäre nach unserer Ansicht nur dann wirksam, wenn die letzte vertraglich vereinbarte Stufe der Prämienstaffel erreicht wurde.“
Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert deshalb die Sparkasse Unstrut-Hainich auf, die Vermögenspläne unverändert fortzusetzen.
Das können Sparende tun:
- Wer die letzte Prämienstufe erreicht hat, nahezu erreicht hat oder den Vertrag auflösen will, sollte sich für eine der vorgeschlagenen Optionen entscheiden. In jedem Fall müssen Verbraucher:innen nachrechnen, ob und ab wann sich eine der Varianten für sie lohnt.
- Lohnt sich keine Variante, haben Sparende die Möglichkeit, nichts zu tun und auf das Schreiben nicht zu reagieren. Dann muss die Sparkasse den Vertrag unverändert fortsetzen.
- Es ist aber damit zu rechnen, dass die Sparkasse Unstrut-Hainich den Vertrag kündigen wird. Welche Aussichten Verbraucher:innen haben, sich gegen die Kündigung zu wehren, ist offen.
- Darüber hinaus sollten Sparende ihre Zinsen nachberechnen lassen. Sparkassen haben in vielen Fällen über Jahre hinweg zu wenig Zinsen ausbezahlt. Die Verbraucherzentrale bietet dazu eine Online-Beratung an.