Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Vermögenspläne der Sparkasse: Vor Umstellung genau prüfen

Pressemitteilung vom
Viele Sparende der Sparkasse Unstrut-Hainich wenden sich derzeit an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen. Sie sind verunsichert, weil das Geldinstitut ihre langfristigen Vermögenspläne umstellen oder durch neue Anlageformen ersetzen will.
Sparkasse-Filiale.

Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, ihre Verträge genau zu prüfen und sorgfältig abzuwägen, bevor sie sich für eine der vorgeschlagenen Optionen entscheiden oder ihren Sparvertrag kündigen. 

Off

Die Sparkasse Unstrut-Hainich versucht aktuell, die variabel verzinsten Vermögenspläne zahlreicher Kund:innen in neue Geldanlagen als Sparkassenbriefe zu überführen. Alternativ bietet sie den Betroffenen eine Abschlusszahlung mit einer Sonderprämie an. Ziel der Sparkasse ist es in beiden Fällen, Sparende dazu zu bewegen, ihre langfristig angelegten, variabel verzinsten Vermögenspläne zu beenden und damit auch deren eventuell bestehenden Ansprüche auf Zinsanpassung abzugelten. Für Sparende sind diese Verträge attraktiv, weil sie neben dem Zins eine lukrative Prämie bieten.

Die Sparkasse begründet ihr Vorgehen mit der derzeitigen Rechtsprechung zur Zinsanpassung und mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Aufgrund dieser ergäbe sich laut Sparkasse Unstrut-Hainich eine Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Zinsanpassung bei den Vermögensplänen, die mit den vorgeschlagenen Optionen beseitigt werden soll. Dabei setzt sie in ihrem Schreiben eine Frist bis zum 30. November 2022, lässt aber offen, was mit den Verträgen der Kund:innen passiert, die auf die vorgeschlagenen Optionen nicht eingehen. Viele Betroffene sind daher unsicher, ob sie die Vorschläge der Sparkasse annehmen sollten.

„Treffen Sie keine überstürzten Entscheidungen und prüfen Sie die zur Wahl gestellten Optionen genau“, rät Andreas Behn, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Bei allen Vorschlägen ist davon auszugehen, dass sie Sparende gegenüber ihren bestehenden Verträgen benachteiligen.“ So werben die Optionen zwar mit Sonderprämien und höheren Zinsen. Diese reichen jedoch in der Regel längst nicht an die Prämien heran, auf die Verbraucher:innen bis zum Erreichen ihrer letzten Prämienstaffel Anspruch haben.

Reagieren Sparende nicht auf das Schreiben, muss die Sparkasse den Vermögensplan unverändert fortsetzen. Wer sich dafür entscheidet, keine der vorgeschlagenen Optionen anzunehmen oder nicht auf die Aufforderung reagiert, muss allerdings damit rechnen, dass die Sparkasse versucht, den Vertrag zu kündigen.

„Zu einer Kündigung hat die Sparkasse nach Auffassung der Verbraucherzentrale aber kein Recht“, sagt Andreas Behn. „Eine Kündigung wäre nach unserer Ansicht nur dann wirksam, wenn die letzte vertraglich vereinbarte Stufe der Prämienstaffel erreicht wurde.“

Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert deshalb die Sparkasse Unstrut-Hainich auf, die Vermögenspläne unverändert fortzusetzen.

Das können Sparende tun:

  • Wer die letzte Prämienstufe erreicht hat, nahezu erreicht hat oder den Vertrag auflösen will, sollte sich für eine der vorgeschlagenen Optionen entscheiden. In jedem Fall müssen Verbraucher:innen nachrechnen, ob und ab wann sich eine der Varianten für sie lohnt.
  • Lohnt sich keine Variante, haben Sparende die Möglichkeit, nichts zu tun und auf das Schreiben nicht zu reagieren. Dann muss die Sparkasse den Vertrag unverändert fortsetzen.
  • Es ist aber damit zu rechnen, dass die Sparkasse Unstrut-Hainich den Vertrag kündigen wird. Welche Aussichten Verbraucher:innen haben, sich gegen die Kündigung zu wehren, ist offen.
  • Darüber hinaus sollten Sparende ihre Zinsen nachberechnen lassen. Sparkassen haben in vielen Fällen über Jahre hinweg zu wenig Zinsen ausbezahlt. Die Verbraucherzentrale bietet dazu eine Online-Beratung an.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.