Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Jena und Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Nachtspeicherheizung: Wechsel des Stromtarifs kann Geld sparen

Stand:
Stomtarife für den Betrieb einer Nachtstromspeicherheizung sind ab etwa 19 Cent pro Kilowattstunde verfügbar. Der Wechsel in einen günstigeren Stromtarif für Ihre Nachtspeicherheizung kann daher Geld sparen. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Nahaufnahme einer Nachtspeicherheizung in einer Wohnung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Nachtspeicherheizung können Sie durch einen Stromanbieterwechsel wieder Geld sparen. Es sind Tarife ab etwa 19 Cent pro Kilowattstunde verfügbar.
  • Wenn Sie online Preise vergleichen, achten Sie darauf, die Filter in den Vergleichsportalen vorteilhaft einzurichten.
  • Für die Tarifsuche ist entscheidend, wie Ihr Heizstromverbrauch gemessen wird.
  • Bei der gemeinsamen Messung mit nur einem Zähler müssen Sie auf Ausgleichsmengen achten.
On

Wie wird Ihr Heizstromverbrauch gemessen?

Um Preise vergleichen zu können, müssen Sie wissen, wie Ihr Heizstromverbrauch erfasst wird: In gemeinsamer Messung mit dem Haushaltsstrom oder über einen getrennten Zähler. Bei getrennter Messung ist außerdem zu klären, ob zur Heizung ein Ein- oder ein Zweitarifzähler gehört.

Gemeinsame Messung des Heizstromverbrauchs

Hierbei gibt es nur einen einzigen Stromzähler. Dieser erfasst den Verbrauch sowohl der Heizung als auch aller anderen elektrischen Geräte. Er arbeitet mit zwei separaten Zählwerken, die abwechselnd aktiv sind: In den Zeiten, die der Netzbetreiber als günstigeres Niedertarif-(NT-)Zeitfenster vorgibt, läuft das NT-Register.

Bei Speicherheizungen ist das vor allem nachts, wenn die Heizungen aufgeladen werden. In der restlichen Zeit läuft das andere Register. Der darauf festgehaltene Verbrauch wird zum teureren Hochtarif (HT) abgerechnet. Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung haben, sind die Laufwerke HT und NT mit 1.8.1 und 1.8.2 gekennzeichnet. Dabei verwenden manche Netzbetreiber 1.8.1 für den HT, andere 1.8.2. Die Zuordnung ist also nicht überall gleich.

Achtung, Ausgleichsmengen: Ob Strom zum Hoch- oder Niedertarif bezogen wird, hängt allein von der Uhrzeit ab. Wofür Sie die Energie nutzen – zum Heizen oder für den Betrieb anderer Geräte – kann der Stromlieferant bei gemeinsamer Messung nicht nachvollziehen. Einige Anbieter nutzen deshalb sogenannte Ausgleichsmengen: Sie gehen davon aus, dass während der NT-Zeiten auch Strom für andere Geräte genutzt wird, wie etwa vom Kühlschrank.

Deshalb erhöhen sie vor der Abrechnung den vom HT-Zähler gemessenen Verbrauch um bis zu 25 Prozent. 25 Prozent findet man häufig bei Tag- und Nachtladung. Wird nur nachts geladen, findet man in der Abrechnung auch Ausgleichmengen von nur 10 oder 15 Prozent.

Die Kilowattstunden, die Sie so auf den HT-Verbrauch aufgeschlagen haben, ziehen Sie dann vom gemessenen NT-Verbrauch ab. So erhöhen Ausgleichsmengen die Stromkosten. Beim Tarifvergleich sollten Sie dies unbedingt berücksichtigen.

Wenn bei Ihnen die gemeinsame Messung vorliegt, können Sie nur einen Stromliefervertrag, zusammen für den Haushaltsstrom und für den Heizstrom abschließen. Daher rührt auch der Name „gemeinsame Messung“.

Getrennte Messung des Heizstromverbrauchs

Dabei hat die Heizungsanlage einen eigenen Stromzähler. Dieser misst unabhängig vom Haushaltsstrom nur den Verbrauch der Heizung. Auch dieser Zähler kann ein Zweitarifzähler sein, dessen Register getrennt einen NT- und einen HT-Verbrauch erfassen. So können beispielsweise Ladungen von Speicherheizungen während des Tages teurer abgerechnet werden als Ladungen in der Nacht.

Wenn Ihr Verbrauch in getrennter Messung erfasst wird, können Sie 2 separate Verträge für Haushalts- und Heizstrom mit 2 unterschiedlichen Anbietern abschließen. Auch wenn Sie beides beim selben Anbieter beziehen, bestehen rechtlich betrachtet 2 voneinander unabhängige Verträge.

So finden Sie einen günstigen Heizstromtarif

Für die Tarifsuche benötigen Sie immer Ihren ungefähren Jahresverbrauch. Wenn Ihnen keine vollständige Jahresabrechnung vorliegt, können Sie die Verbräuche einzelner Monate mithilfe einer Rechenformel auf das Jahr hochrechnen.

Grundsätzlich gilt für die Tarifsuche beim Heizstrom für Nachtspeicherheizungen das Gleiche wie beim Haushaltsstrom. Aktuell sind allerdings je nach Region, PLZ-Bereich, Netzgebiet und vor allem bei der gemeinsamen Messart nur  10 bis 20 Tarife in den Portalen verfügbar. Sie sollten daher die Filter zunächst maximal öffnen, um eine möglichst hohe Anzahl an Tarifen angezeigt zu bekommen. Das ist wichtig für eine erfolgreiche Recherche:

  1. Lassen Sie zunächst beliebig lange Laufzeiten zu. Im Anschluss können Sie den Filter wieder setzen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, sich in etwa für ein Jahr zu binden.
    Gleiches gilt für den Filter "Preisgarantie": Hier sollten Sie ebenfalls alle Tarife zulassen. Falls günstige Tarife mit Preisgarantie im Ranking zur Auswahl stehen, können Sie sich immer noch dafür entscheiden. Auch dieser Filter führt sonst zu einem stark eingeschränkten Angebot.
  2. Schalten Sie die direkte Wechselmöglichkeit über das Portal aus. Sonst werden nur Tarife von Anbietern angezeigt, mit denen das Tarifportal einen Provisionsvertrag hat. Mit diesem Filter ist das Tarifangebot stark eingeschränkt. Je nach Portal umgehen Sie diese Einschränkung, indem Sie sich "Alle Tarife" statt nur die "Empfehlungen" anzeigen lassen.
    Wenn Sie die Filter so öffnen, wird manchmal auch der Grundversorgungstarif angezeigt. Bei manchen Portalen ist diese Option auch durch einen Filter wählbar, der allerdings nicht zuverlässig funktioniert. Sie sollten daher gegebenenfalls zusätzlich die lokal verfügbaren Tarife Ihres Grundversorgers oder Stadtwerkes recherchieren. Diese können eine attraktive Option sein, die nicht immer im Portal angezeigt wird.
  3. Überprüfen Sie beim Anbieter, ob die Angebote überhaupt verfügbar sind. Ab und zu sind die Tarife fehlerhaft, die im Portal angezeigt werden. Am besten holen Sie von den Anbietern, die in Frage kommen, persönliche Angebote ein. Beim Heizstrom ist zudem nicht die Postleitzahl allein entscheidend, sondern Ihre genaue Adresse. Die Auskunft des Online-Rechners oder auch eines Tarifportals wie Check24 oder Verivox kann im Zweifelsfall auch deshalb falsch sein.
  4. Nutzen Sie zwei Portale, da Sie so ein größeres Tarifangebot bekommen.
  5. Bei der gemeinsamen Messung können zusätzliche Kosten entstehen, wenn ein Anbieter sogenannte Ausgleichsmengen nutzt. Diese sind nicht in den Portalen ausgewiesen. Sie sollte diese zu den ausgewiesenen Kosten hinzuaddieren. Mehr dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Bei gemeinsamer Messung: Achten Sie auf Ausgleichsmengen

Weder Tarifportale noch die Tarifrechner auf den Internetseiten der Anbieter rechnen eventuelle Ausgleichsmengen in die Jahreskosten ein. Für einen realistischen Tarifvergleich müssen Sie dies selbst tun. Wie Sie vorgehen können, sehen Sie im folgenden Beispiel:

Ein Anbieter berechnet 25 Prozent Ausgleichsmenge. Bei einem Hochtarif-Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden werden also noch 25 Prozent hinzuaddiert, in diesem Fall also 1.000 Kilowattstunden. Diese 1.000 Kilowattstunden ziehen Sie dann von Ihrem Niedertarif-Verbrauch ab. In diesem Fall erhöht sich der Preis um die Differenz zwischen Hochtarif und Niedertarif, multipliziert mit der Verbrauchsmenge (hier 1.000 kWh). Bei Preisen von 28 Cent pro Kilowattstunde im Hochtarif und 21 Cent pro Kilowattstunde im Niedertarif würden Sie bei einem Tarif mit Ausgleichsmenge demnach 70 Euro pro Jahr mehr zahlen.

Je nach Stromverbrauch können Sie mit durchschnittlich 50 bis 100 Euro Zusatzkosten rechnen, wenn ein Anbieter Ausgleichsmengen nutzt. Besonders wenn Ihr Grundversorger bislang Ausgleichsmengen berechnet, sollten Sie sich auch bei anderen Anbietern erkundigen, ob diese es an Ihrer Adresse genauso halten. Denn hierbei spielt unter anderem Ihr Netzbetreiber eine wichtige Rolle und der bleibt auch nach einem Anbieterwechsel derselbe.

In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den meisten Nachtspeicherheizungen und der weitesten Verbreitung der gemeinsamen Messung, verwenden zum Beispiel folgende große Netzbetreiber Ausgleichsmengen:

  • ELE Verteilnetz
  • Netze Solingen
  • NEW Netze
  • Rheinische Netzgesellschaft
  • Westnetz

Das heißt nicht, dass alle Heizstromanbieter das System in diesen Gebieten auch in ihrer Preisgestaltung nutzen. Es ist aber wahrscheinlicher als in Gebieten, in denen die Netzbetreiber keine Ausgleichsmengen verwenden.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge

Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Unsere Übersicht rund um Energieverträge hilft weiter. Prüfen Sie Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen. Finden Sie günstige, faire Tarife. Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.