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Was das Girokonto bietet

Stand:
Ein eigenes Girokonto ist für viele Geschäfte des täglichen Lebens inzwischen unverzichtbar. Lohn und Gehalt werden praktisch nur noch bargeldlos überwiesen und auch viele andere Geschäfte tätigen Sie bargeldlos. Was Sie zum Girokonto wissen sollten.
Ein Mensch steckt eine EC-Karte in einen Geldautomat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie ein Girokonto eröffnen wollen, verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Preismodelle und Gebühren.
  • Überprüfen Sie Konditionen für die Kontoführung. Überlegen Sie aber auch, ob andere Faktoren, wie etwa eine Geschäftsstelle der Bank in Ihrer Nähe, für Sie wichtig sind.
  • Wir fassen alles Wissenswerte zu Kontoarten, Onlinebanking und Kontogebühren sowie zu Lastschriften, Überweisungen und Gaunereien wie Phishing zusammen.
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So wählen Sie die richtige Bank

Wenn Sie ein Girokonto eröffnen wollen, durchforsten Sie zunächst den Dschungel der Preismodelle und Gebühren: Einige Banken berechnen Pauschalpreise für die Kontoführung, andere einen Grundpreis plus Kosten für einzelne Buchungsvorgänge. Auch die kostenlose Kontoführung wird angeboten. Bei der Stiftung Warentest finden Sie einen unabhängigen Angebotsvergleich.

Doch Vorsicht: Wer beispielsweise viele Daueraufträge unterhält, fährt schlecht mit einer Bank, die zwar kostenlos das Konto führt, dafür aber bei den Aufträgen kräftig abkassiert.

Übrigens: Einige Kreditinstitute bieten spezielle Konditionen für Studenten, Auszubildende, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder.

Für die Wahl des Kreditinstitutes sollten Sie nicht nur die Konditionen für die Kontoführung überprüfen. Überlegen Sie auch, ob Sie Wert auf eine Geschäftsstelle der Bank in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes legen. Denn ggf. kommen Fahrt-, Telefon- und Portokosten sowie Gebühren für die Nutzung fremder Geldautomaten dazu. Direktbanken unterhalten in der Regel keine Geschäftsstellen, sondern erledigen alle Geschäfte via Telefon, Fax oder Computer.

Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrifteinzug

Die Überweisung ist insbesondere für den einmaligen oder gelegentlichen Geldtransfer des Kontoinhabers geeignet. Der Vorteil: Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie das Geld überweisen. Überweisungen können Sie grundsätzlich nicht mehr zurückrufen, es sei denn, Sie haben etwas anderes mit Ihrer Bank vereinbart. Wenn eine Überweisung einmal raus ist, können Sie sie nicht mehr zurückrufen, ob mit Zahlendreher oder ohne. Alles, was Sie dann noch unternehmen können, ist, mit Hilfe Ihres Kreditinstituts Kontakt zum falschen Empfänger aufzunehmen und das Geld zurückzufordern. Aber für diese Hilfeleistung darf die Bank bei entsprechender Vereinbarung ein Entgelt fordern.

Per Dauerauftrag können Sie zu Lasten Ihres Kontos gleich hohe Geldbeträge zu bestimmten Terminen überweisen. So lassen sich etwa regelmäßig zum Monatsanfang Miete, Schul- oder Zeitungsgeld bezahlen. Der Dauerauftrag kann wie die Überweisung nicht mehr zurückgerufen werden. Wichtig: Eine Kündigung oder Abänderung dauert oft mehrere Bankarbeitstage. Informieren Sie die Bank deshalb rechtzeitig darüber.

Für wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlicher Höhe, wie zum Beispiel Telefon- und Stromgebühren, ist das Lastschriftverfahren am praktischsten.

Beim Lastschriftverfahren beauftragen Sie ein Unternehmen, Geld vom Konto einzuziehen. Gleichzeitig erteilen Sie Ihrer Bank oder Sparkasse den Auftrag, den Betrag abzubuchen. Sie haben die Möglichkeit, die Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Belastungsbuchung kostenfrei und ohne Begründung bei Ihrer Bank zurückgeben. Unberechtigte Belastungen Ihres Kontos können Sie binnen einer Frist von 13 Monaten beim kontoführenden Institut anzeigen. Erlaubt ein Unternehmen nur die Zahlung per Einzugsermächtigung, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen darauf einlassen.

Lastschriften existieren in  zwei Varianten: der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift. Für Verbraucher ist nur das SEPA-Baislastschriftverfahren relevant. SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und heißt übersetzt "einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Dazu zählen die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie einige weitere Länder, zum Beispiel Norwegen und die Schweiz.

Die SEPA-Lastschrift können Verbraucher acht Wochen nach der Belastungsbuchung ohne Begründung zurückgeben. Schriftlich erteilte Einzugsermächtigungslastschriften wurden 2014 in das sogenannte SEPA-Mandat überführt, ohne dass der Kunde etwas veranlassen musste.

Bankkarten: Welche Karte darf es sein?

Je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten des Kunden bieten Banken verschiedene Karten an:

Kundenkarte

Mit der Kundenkarte lassen sich lediglich Kontoauszüge drucken und Bargeld am Schalter holen.

Girokarte

Debitkarten zeichnen sich dadurch aus, dass das Konto beim Bezahlung oder Geldabheben direkt belastet wird. Die in Deutschland bekannteste Debitkarte ist die Girocard/Girokarte. Sie ist die Debitkarte der deutschen Kreditwirtschaft.

Mit der Girokarte/Girocard (früher ec-Karte) können Verbraucher:innen am Automaten Geld abheben oder im Geschäft bezahlen. Das Bezahlen erfolgt per Eingabe der Geheimnummer oder durch Unterschrift. Beim kontaktlosen Bezahlen kleinerer Beträge kann die PIN-Eingabe entfallen. Wie bei der Kundenkarte kann man Kontoauszüge drucken und Bargeld am Schalter abholen. Im Ausland können Sie die Girokarte/Girocrd nur verwenden, wenn die Maestro oder V-Pay-Funktion vorhanden ist. Die Maestro-Funktion entfällt in der Regel bei neuen Karten ab Juli 2023.

Verschiedene Kreditinstitute bieten ihren Kund:innen auch andere Debitkarten (vor allem Visa-und Mastercard-Debit) an. Auch hier wird direkt vom Konto abgebucht. Bisher werden Debitkarten in Deutschland noch nicht an allen Kassenterminals akzeptiert, im Ausland können Sie eine Debitkarte aber in der Regel verwenden. Mit diesen Karten kann man zusätzlich online bezahlen.

Geldchip
Viele Jahre konnte man die Girokarte mit Geldchip - auch Geldkarte genannt - nutzen, um auch kleinere Geldbeträge an Automaten zu begleichen. Der Chip wurde dazu mit Bargeld aufgeladen und diente als elektronische Geldbörse. So brauchte man beispielsweise für Parkgebühren oder Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs kein Kleingeld parat zu haben. Der Nachteil: Ging die Karte verloren, war auch das Geld weg.
 
Allerdings haben viele Banken, Sparkassen und Handelspartner - nicht zuletzt wegen der geringen Akzeptanz - beschlossen, aus diesem System mit dem aufzuladenden Chip auszusteigen. Seit Juli 2020 wird diese Funktion sukzessive eingestellt. Neu ausgegebene Karten bieten diese Möglichkeit nicht mehr. Bei noch im Umlauf befindlichen Karten kann der Geldchip weiter genutzt werden. Ende 2024 endet dann die Laufzeit der letzten Karten mit Geldchip.
 
Zukünftig soll das kontaktlose Bezahlen mit dem Geldchip möglich sein. Der Geldchip wird durch den sogenannten NFC-Chip modifiziert. Ein vorheriges Aufladen des Chips ist beim kontaktlosen bezahlen via NFC nicht notwendig. NFC steht für Near Field Communication.
 
Kreditkarte

Mit Kreditkarte und Unterschrift oder PIN dürfen Kontoinhaber bei allen Vertragspartnern der Kreditkartenfirma weltweit bargeldlos bezahlen. Wer die mitunter hohen Gebühren nicht scheut und die PIN parat hat, kann auch Bares an Geldautomaten abheben. Mit einer echten Kreditkarte lassen sich im Ausland regelmäßig Hotels reservieren und die Kaution für einen Mietwagen stellen.

Revolving-Kreditkarten

In den USA und Großbritannien gibt es die so genannten Revolving-Kreditkarten (revolving: englisch für "umwälzend") schon seit Jahren. Auch in Deutschland werden diese Karten mit Teilzahlungsfunktion immer beliebter. Bei herkömmlichen Kreditkarten wird am Monatsende die komplette Summe fällig und vom Girokonto abgebucht. Nicht so bei der Raten-Kreditkarte: Hier muss der Kunde am Monatsende je nach Anbieter zum Beispiel nur einen bestimmten Prozentsatz vom Gesamtsaldo abbezahlen.

Für diese Flexibilität berechnet das Institut hohe Zinsen und hohe Kosten. Die Varianten am Markt sind sehr vielfältig. Problem für die Kunden: Sie können oftmals kaum erkennen, dass es sich um eine Revolving-Kreditkarte handelt. Und eine solche Karte erhöht das Risiko, Dinge auf Pump zu kaufen, die man sich eigentlich gar nicht leisten kann, und dabei den Überblick zu verlieren. Die Verbraucherzentrale warnt deshalb vor Revolving-Kreditkarten und der damit verbundenen Gefahr, sich zu überschulden.

Zahlung zurückholen: Mit welcher Karte geht's?

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

 

Kontenformen: Welches Konto ist das richtige für mich?

Vom Guthabenkonto bis zum Spezialkonto für Wertpapiere: Es gibt mehr Kontoformen für den Zahlungsverkehr als nur das Standard-Gehaltskonto. Vor allem Eheleute können zwischen verschiedenen Optionen wählen.

Gehaltskonto

Gehaltskonto heißt ein Girokonto, auf das ein regelmäßiges Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Nur wenige Banken bieten dafür eine Verzinsung des Guthabens an. Nachfragen kann sich trotzdem lohnen! Privatgirokonten, auf die kein Gehalt eingeht, können auch als Mietkonten, Baukonten oder Konten für Klassenfahrten etc. angelegt werden.

Für finanziell schlechter gestellte Kunden und solche, die von den Kreditinstituten mit mangelhafter Bonität bewertet werden, bieten sich Guthabenkonten an. Inhaber dieser Konten können nur Gutschriften entgegennehmen sowie Auszahlungen im Rahmen ihres Guthabens tätigen. Rutscht der Saldo ins Minus ab, wird das Konto gesperrt.

Gemeinschaftskonto

Über ein Gemeinschaftskonto können mehrere Personen walten. Je nach Kontoart haben sie unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Und-Konto

Beim Und-Konto dürfen die Kontoinhaber - meist Eheleute oder Erbengemeinschaften - nur gemeinsam verfügen. In der praktischen Handhabung kann das Probleme bereiten, weil für alle Auszahlungen und Transaktionen auch alle Kontoinhaber unterschreiben müssen. Sinnvoll ist dies nur, wenn jeder immer die genaue Kontrolle über alle Vorgänge auf dem Konto haben soll. Abhängig ist man auch im Todesfall: Stirbt einer der Kontoinhaber, darf der andere nur zusammen mit den Erben über das Konto verfügen. Umgekehrt sind auch Geldeintreibern die Hände gebunden. So dürfen Gläubiger das Konto nur pfänden, wenn sie gegen jeden einzelnen Kontoinhaber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben. Sitzt dagegen nur ein Ehepartner in der Schuldenfalle, darf das gemeinsame Guthaben auf dem Und-Konto nicht angetastet werden.

Oder-Konto

Beim Oder-Konto ist es andersherum. Jeder Kontoinhaber kann unabhängig vom anderen seine Geldgeschäfte alleine tätigen. Diese Unabhängigkeit hat aber auch einen Nachteil: Selbst wenn nur einer der Kontoinhaber jemandem Geld schuldet, darf das Gemeinschaftskonto gepfändet werden. Erwirbt also beispielsweise die Ehefrau einen neuen Kühlschrank und zahlt nicht, haftet der Mann mit.
Tipp: Verschuldete Eheleute sollten sich besser für zwei Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung oder für ein Und-Konto entscheiden.

Wertpapiertransaktionskonto

Mit einem Wertpapiertransaktionskonto können Verbraucher ihre Wertpapiergeschäfte abwickeln. Hierauf überweist man zum Beispiel monatlich einen Betrag, von dem dann je nach Auftrag Fondsanteile oder Aktien gekauft werden. Anders als beim Gehaltskonto gibt es für das Guthaben meistens Zinsen.

Anderkonten

Anderkonten dürfen nur von einem begrenzten Personenkreis geführt werden. So lassen etwa Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater die Geldzahlungen ihrer Klienten über dieses Sonderkonto laufen. Bei einem Hauskauf beispielsweise überweist der Käufer den Kaufpreis meist auf ein Notaranderkonto, von wo aus dann die Zahlung abgewickelt wird. Da dieser Bezahlweg für Käufer und Verkäufer am sichersten ist, sollten beide darauf bestehen.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Existenzminimum bleibt automatisch verfügbar

Während Schuldner früher beim Gericht oder der pfändenden Behörde beantragen und durchsetzen mussten, dass ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt, ist beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein Guthaben von 1.500 Euro automatisch geschützt. So sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt wie beispielsweise Geldgeschenke Dritter.

Als Kontoinhaber müssen Sie nichts mehr unternehmen, bei einer Pfändung haben Sie weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen bis zum Sockelfreibetrag vornehmen.

Allerdings: Während ein P-Konto für Verschuldete tatsächlich mehr Handlungsspielraum bietet, ist es für Kontoinhaber mit schwarzen Zahlen nicht zu empfehlen: Eine mögliche Meldung zum Beispiel an die SCHUFA könnte Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.

Mehr Informationen zum P-Konto finden Sie in unseren Antworten auf häufige gestellte Fragen.

Recht auf Basiskonto

Jeder Verbraucher hat ab 18. Juni 2016 den Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto), auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete. Das Basiskonto muss mindestens Ein- und Auszahlungen in bar, Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen ermöglichen. Bietet die Bank im Allgemeinen die Möglichkeit ein Konto online zu führen, so muss dies auch für das Basiskonto angeboten werden. Die Bank darf angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Kontokündigung

Inhaber eines Girokontos können dieses in der Regel jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine vereinbarte Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unzulässig. Nutzen Sie für die Kündigung am besten diesen Musterbrief.

Möchte dagegen die Bank das Geschäftsverhältnis beenden, muss sie dem Kunden eine angemessene Frist setzen (mindestens zwei Monate). Dem Kontoinhaber muss genügend Zeit bleiben, seinen Dispositionskredit abzutragen und ein neues Girokonto bei einem anderen Kreditinstitut zu eröffnen. Für die Auflösung des Kontos dürfen keine Gebühren berechnet werden.

Weitaus häufiger kündigen Banken fristlos. Das ist aber nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Macht der Kunde beispielsweise falsche Angaben über seine Vermögenslage oder beleidigt er das Bankpersonal, liegt ein solches gravierendes Fehlverhalten vor. Kein wichtiger Grund sind dagegen eine einmalige Kontopfändung oder die unerlaubte Überziehung eines Girokontos.

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